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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch wenn das Geld knapp ist: Für Studenten lohnt es sich, bereits im Studium Geld für ihre Altersvorsorge zurückzulegen.
  • Mit einer privaten Rentenversicherung können Studenten dank der langen Laufzeit bis zur Rente bereits mit niedrigen Sparbeiträgen ein großes Vermögen ansparen.
  • Wer neben dem Studium arbeitet, kann bereits Rentenansprüche sammeln. Diese sind in der Regel allerdings eher gering.
  • Studenten mit Minijob oder einem anderen rentenversicherungspflichtigen Nebenjob können mit einer Riester-Rente von den staatlichen Zulagen profitieren.

Altersvorsorge für Studierende

Altersvorsorge: Studentin in BibliothekWer studiert, hat das Berufsleben meist noch vor sich. Miete, Lebensmittel, Fachbücher und Ausgaben für Freizeit und Hobbys – häufig ist das Budget von Studenten knapp bemessen.

Doch auch für Studierende kann es sich lohnen, bereits an die Altersvorsorge zu denken. Wer regelmäßig Geld übrig hat, kann schon im Studium Vermögen für den Ruhestand aufbauen. Der große Vorteil: Studenten haben noch viele Jahre bis zum Rentenalter vor sich. Durch den langen Zeitraum und die Wirkung des Zinseszinses lässt sich so auch mit geringen Beiträgen ein beachtliches Vermögen aufbauen.

Gesetzliche Rentenversicherung

Wer Vollzeit studiert, zahlt grundsätzlich nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Allerdings kann ein Nebenjob oder ein Praktikum dazu führen, dass Studenten versicherungspflichtig werden. Dann zahlen sie Beiträge an die Deutsche Renten­versicherung Bund und erwerben Renten­ansprüche.

Mini-Job

Wer als Student einen Mini-Job mit einem Verdienst von bis zu 520 Euro ausübt, ist versicherungs­pflichtig. Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des Verdienstes als Beitrag abführen, der Student die Differenz zum normalen Beitragssatz in Höhe von derzeit 18,6 Prozent. Liegt der Verdienst über 175 Euro, zahlt ein Student damit im Normalfall 3,6 Prozent.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Wer einen Mini-Job hat, kann sich jederzeit von der Rentenversiche­rungs­pflicht befreien lassen. Dann erwirbt man jedoch keine Beitrags­zeiten für die Rentenversicherung. Auch der Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation im Krankheits­fall entfällt. Überlegen Sie sich daher gut, ob eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob sinnvoll ist.

Dauerhafte Beschäftigung mit über 520 Euro Verdienst

Wer dauerhaft mehr als 520 Euro im Monat verdient, aber nicht mehr als 20 Stunden pro Woche neben dem Studium arbeitet, gilt als Werkstudent. Dann werden Beiträge zur Rentenversicherung, aber nicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig.

Liegt der monatliche Bruttoverdienst über 1.600 Euro, zahlen Arbeitgeber sowie Student jeweils 9,3 Prozent als Beitrag für die Rentenversicherung. Liegt der Verdienst zwischen 520 und maximal 1.600 Euro, zählt der Verdienst zum sogenannten Übergangsbereich. Die Rentenbeiträge für den Studenten fallen in diesem Fall geringer aus als bei normalen Arbeitnehmern.

Job mit mehr als 20 Wochenstunden

Arbeitet ein Student mehr als 20 Wochenstunden und das über einen Zeitraum von länger als 26 Wochen pro Jahr, verliert er seinen Status als Werkstudent. Er gilt dann als normaler Arbeitnehmer und muss auch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen­versicherung zahlen.

Befristete Beschäftigung (bis zu drei Monaten)

Arbeitet man als Student nur für eine bestimmte Zeit befristet, werden keine Beiträge zur Rentenversicherung fällig. Der Job darf sich dabei auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr erstrecken. Die Höhe des Verdienstes ist unerheblich.

Allerdings zählen alle Beschäftigungen in einem Jahr zusammen. Sobald der Student mit einem weiteren Job die Grenze von drei Monaten überschreitet, wird er versicherungs­pflichtig. Dann muss er die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrags von 18,6 Prozent zahlen.

Liegt die gesamte Dauer aller Jobs nicht über 26 Wochen im Jahr und die wöchentliche Arbeitszeit nicht über 20 Stunden, fallen jedoch keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen­versicherung an. Ansonsten werden auch hierfür Beiträge fällig.

Übersicht: Versicherungspflicht bei Studenten-Jobs

Dauerhafte Beschäftigung

Verdienst Arbeitszeit
(pro Woche)
Renten-
versicherung
Übrige Sozial­versicherungen
Mini-Job (bis 520 €) unbegrenzt
> 520 € bis 20 h
> 520 € > 20 h

Zeitlich begrenzte Beschäftigung

Zeitliche Begrenzung
(pro Kalenderjahr)
Arbeitszeit
(pro Woche)
Renten-
versicherung
Übrige Sozial­versicherungen
3 Monate
(70 Arbeitstage)
unbegrenzt
mehr als 3 Monate
(im Semester)
unbegrenzt
mehr als 3 Monate
(in den Semesterferien)
unbegrenzt

Praktikum

Ein Praktikum gilt grundsätzlich als normale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Es hängt jedoch von der Art des Praktikums ab, ob Beiträge zur Rentenversicherung oder zu den anderen Sozialversicherungen gezahlt werden müssen.

Vorgeschriebenes Praktikum (während des Studiums)

Absolviert man während des Studiums ein vorgeschriebenes Praktikum, ist man als Student sozialversicherungsfrei und muss auch keine Rentenbeiträge zahlen. Wie lange die Wochenarbeitszeit oder wie hoch der Verdienst ist, spielt dabei keine Rolle.

Vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum

Wenn man ein vorgeschriebenes Praktikum vor oder nach dem Studium absolviert, ist man grundsätzlich sozialversicherungs­pflichtig – auch wenn der Verdienst unter der Grenze von 450 Euro bleibt. Das Praktikum gilt dann als betriebliche Berufsbildung, sodass die Regeln für einen Mini-Job hier nicht gelten.

Freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum wird wie ein studentischer Job behandelt. Dauert das Praktikum beispielsweise nicht länger als drei Monate, sind keine Beiträge zur Sozial­versicherung zu zahlen.

Übersicht: Versicherungspflicht bei Praktika

Vorgeschriebenes Praktikum (im Studium)

Verdienst Renten-
versicherung
Übrige
Sozialversicherungen
egal

Vorgeschriebenes Praktikum (vor/nach Studium)

Verdienst Renten-
versicherung
Übrige
Sozialversicherungen
egal

Studienzeiten zählen für die gesetzliche Rente mit

Studienzeiten zählen frühestens ab dem 17. Lebensjahr als Anrechnungszeiten bei der gesetzlichen Rente mit. Die Rentenversicherung berücksichtigt maximal acht Jahre an Studienzeiten. Diese Zeiten erhöhen zwar nicht Ihre spätere Rente, zählen aber als Wartezeit – zum Beispiel für die Versicherungszeit von 35 Jahren für eine Frührente mit 63.

Private Vorsorge auch für Studenten sinnvoll

Private Vorsorge: Student und Studentin in Uni-BibliothekAuch wenn Studenten neben ihrem Studium arbeiten sollten – hohe gesetzliche Rentenansprüche werden sie in dieser Zeit noch nicht aufbauen. Umso wichtiger ist es für sie, möglichst frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge zu starten.

Studenten haben vor allem diese zwei Möglichkeiten, privat vorzusorgen:

  • Riester-Rente
  • private Rentenversicherung

Bei einer Riester-Rente fördert der Staat das Sparen für das Alter mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen. Zahlt man mindestens vier Prozent seines Vorjahreseinkommens ein, erhält man eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro. Für Kinder gibt es zusätzliche Zulagen.

Studenten können eine Riester-Rente immer dann abschließen, wenn sie neben dem Studium arbeiten und rentenversiche­rungs­pflichtig sind – weil sie etwa einen Mini-Job haben.

Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro

Studenten können bei der Riester-Rente von einem Berufseinsteiger-Bonus profitieren. Wenn sie rentenver­sicher­ungs­pflichtig sind und damit Anspruch auf staatliche Zulagen haben, erhalten sie einen Bonus in Höhe von 200 Euro. Sie müssen dafür bei Abschluss des Vertrags jünger als 25 Jahre sein.

Eine private Rentenversicherung wird nicht vom Staat gefördert. Dafür können Studenten mit einem solchen Vertrag flexibel vorsorgen. Hier ist es zum Beispiel möglich, den Rentenbeginn vorzuverlegen oder sich das angesparte Kapital später auf einen Schlag auszahlen zu lassen.

Mit der privaten Rentenversicherung vorsorgen

Mit einer privaten Rentenversicherung sorgen Studenten flexibel für ihre Rente vor. Sie zahlen regelmäßig in den Vertrag ein und sparen so im Laufe der Zeit ein Vermögen an. Das Kapital wird als lebenslange monatliche Rente oder – teilweise oder ganz – als Einmalzahlung ausgezahlt.

Die monatliche Rente wird später lediglich mit einem niedrigen Ertragsanteil besteuert. Der große Teil der Rente bleibt steuerfrei.

Die private Rentenversicherung gibt es in drei Varianten:

  • klassische Rentenversicherung
  • fondsgebundene Rentenversicherung
  • hybride Rentenversicherung

Bei der klassischen Rentenversicherung werden die Sparbeiträge zu einem garantierten Mindestzins verzinst. Dieser Garantiezins liegt derzeit allerdings nur bei 0,25 Prozent.

Für Studenten ist eher eine fondsgebundene oder hybride Rentenversicherung empfehlenswert. Bei der fondsgebundenen Variante wird der gesamte Sparbeitrag in Wertpapierfonds angelegt, bei der hybriden Lösung ein festgelegter Teil der Beiträge.

Da Studenten noch mehrere Jahrzehnte bis zur Rente vor sich haben, können sie mit solchen Versicherungen von der langfristig positiven Entwicklung der Aktienmärkte profitieren. Kursschwankungen gleichen sich über die lange Laufzeit aus, sodass sie mit einer hohen Verzinsung rechnen können. Wie hoch diese Verzinsung und damit die spätere Rente ausfällt, lässt sich allerdings bei Abschluss des Vertrags nicht sagen. Das hängt ganz von der Wertentwicklung der Fondsanteile ab.

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Denis Geb
Leiter Kundenberatung Altersvorsorge

„Als Student kannst Du bereits mit kleinen Beiträgen clever für das Alter vorsorgen. Ich erkläre Dir, wie Du mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung schon jetzt loslegen kannst!“

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