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Das Wichtigste in Kürze
Das angesparte Guthaben in einem Riester-Vertrag wird ab Rentenbeginn als lebenslange, monatliche Rente ausgezahlt. Der frühestmögliche Rentenbeginn liegt bei Verträgen, die seit 2012 abgeschlossen wurden, bei einem Alter von 62 Jahren.
Bei älteren Verträgen lässt sich die Rente bereits ab dem 60. Lebensjahr auszahlen.
Start zum gesetzlichen Rentenbeginn
Am besten lassen Sie sich die Riester-Rente zum Start der gesetzlichen Rente auszahlen. Bis dahin können Sie die staatliche Riester-Förderung nutzen und möglichst viel Vermögen ansparen, um Ihre gesetzliche Rente aufzubessern.
Bei Rentenbeginn können sich Riester-Sparer zudem bis zu 30 Prozent des Guthabens auszahlen lassen. Der Rest des angesparten Kapitals – also mindestens 70 Prozent – muss jedoch in jedem Fall verrentet werden und wird als monatliche Rente ausgezahlt. Damit will der Staat sicherstellen, dass die Förderung der Riester-Rente auch tatsächlich in die Altersvorsorge fließt.
Lässt man sich einen Teil des Guthabens auszahlen, fällt die monatliche Rente entsprechend niedriger aus.
Sonderfall „Wohn-Riester”
Bei einem „Wohn-Riester” wird die staatliche Riester-Förderung genutzt, um das Darlehen für eine selbst genutzte Immobilie abzubezahlen. Eine monatliche Rente wird bei diesen Verträgen später nicht ausgezahlt.
Grundsätzlich nicht. Vor Rentenbeginn kann das Guthaben einer Riester-Rente nicht ausgezahlt werden. Wer während der Laufzeit dennoch auf sein Vertragsguthaben zugreifen möchte, muss die Rieste-Rente kündigen.
Dies ist jedoch mit Verlusten verbunden: Sämtliche staatlichen Zulagen und über die Laufzeit angefallenen Steuervorteile müssten zurückgezahlt werden. Bleibt bei der Auszahlung trotz der Abzüge ein Gewinn übrig, muss dieser noch versteuert werden.
Vertrag beitragsfrei stellen
Vorteilhafter als eine Kündigung ist es meist, eine Riester-Rente beitragsfrei zu stellen. Dann zahlen Sie keine Beiträge mehr ein, die staatlichen Zulagen und Steuervorteile bleiben jedoch erhalten.
Für Riester-Verträge, bei denen nur wenig Geld eingezahlt wurde, gibt es eine Sonderregel. Liegt die monatliche Rente unter einer bestimmten Grenze, kann der Anbieter den Vertrag in einer Summe abfinden. Dazu darf die Monatsrente maximal ein Prozent der Bezugsgröße der Sozialversicherung betragen – dies entspricht einer monatlichen Rente in Höhe von 35,35 Euro (West) sowie 34,65 Euro (Ost) (Stand: 2024).
Es zählen alle Verträge bei einem Anbieter
Sollte man bei einem Anbieter mehrere Riester-Renten haben, zählen für die Prüfung einer Kleinstbetragsrente alle Verträge zusammen.
Der Anbieter zahlt bei einer Kleinstbetragsrente das Guthaben meist auf einen Schlag aus. Die Auszahlung muss der Riester-Sparer versteuern. Dank der sogenannten Fünftelregelung wird die Auszahlung allerdings nur ermäßigt besteuert. Hierbei wird der komplette Auszahlungsbetrag so besteuert wie das erste Fünftel der Summe – dadurch wird der Effekt der Steuerprogression, die bei steigendem Einkommen zu einem höheren Steuersatz führt, abgemildert.
Zudem haben Riester-Sparer seit 2018 das Recht, sich die Abfindung erst im Jahr nach Beginn der Rentenphase auszahlen zu lassen. Dies ist meist steuerlich günstiger, da die Einnahmen in der Rente fast immer geringer ausfallen.
Die Abfindung gilt nicht als schädliche Verwendung, sodass die Zulagen und Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden müssen.
Die Riester-Rente fördert der Staat mit hohen Zulagen und Steuervorteilen. Dafür muss die Riester-Rente im Alter versteuert werden.
Die monatliche Rente oder eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent müssen Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. In der Regel ist der Steuersatz als Rentner jedoch niedriger als während der Erwerbszeit, sodass die meisten Riester-Sparer von der nachgelagerten Besteuerung profitieren dürften.
Wer im Alter auf staatliche Grundsicherung angewiesen ist, hat Anspruch auf einen Freibetrag für eine Riester-Rente. Seit 2018 bleibt eine Rente in Höhe von mindestens 100 Euro monatlich anrechnungsfrei. Diese Regelung gilt auch für andere Formen der zusätzlichen Altersvorsorge – also private Rentenversicherungen, Rürup-Renten oder freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rente.
Beträgt die Riester-Rente mehr als 100 Euro, bleiben weitere 30 Prozent des darüberliegenden Betrags bis zu einem Höchstbetrag von maximal 50 Prozent des Eckregelsatzes anrechnungsfrei. Damit darf der gesamte Freibetrag im Jahr 2024 maximal 281,50 Euro betragen.
Beispiel: Freibetrag Riester-Rente
Riester-Rente | 300 € |
Grundfreibetrag | 100 € |
30 % von 200 € | 60 € |
Freibetrag gesamt | 160 € |
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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