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Was passiert, wenn mein Anbieter pleite geht?

Ihr Guthaben in einem Riester-Vertrag ist über die Sicherungseinrichtungen der Versicherer und Banken weitgehend geschützt. Welches Sicherungssystem bei einer Pleite greifen würde, hängt von der Art des Riester-Vertrags ab.

Bei Rentenversicherungen springt Protektor ein

Haben Sie eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen und sollte der Versicherer tatsächlich zahlungsunfähig werden, ist der Vertrag über die Sicherungsgesellschaft Protektor Lebensversicherungs-AG abgesichert. Diese Gesellschaft ist die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer.

Protektor würde die Riester-Rentenversicherung des insolventen Versicherers weiterführen, sodass in jedem Fall die garantierten Leistungen ausgezahlt werden. Allerdings könnten die Überschüsse eines Vertrags gekürzt werden. Nach der Sanierung des Versicherers kann Protektor die betroffenen Verträge auch auf eine andere Gesellschaft übertragen.

Bank-Sparpläne: Einlagensicherung

Bei Anbietern von Bank-Sparplänen haftet der jeweilige Haftungsverbund – etwa das Sicherungssystem der Sparkassen oder die Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Es gilt damit der gleiche Schutz wie etwa für Tagesgeldkonten oder Sparbücher.

Fondssparpläne: Fonds sind Sondervermögen

Bei einem Riester-Fondssparplan gelten die angesparten Fondsanteile – wie bei einem privaten Depot – als Sondervermögen und gehören dem Anleger. Die Fondsanteile würden daher bei einer Bankenpleite nicht in die Insolvenzmasse fallen.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarif­kombinationen der Renten­versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.