Ihre persönliche Versicherungsberatung
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Sollten Sie arbeitslos werden, läuft Ihre Riester-Rente zunächst einmal normal weiter. Denn auch Arbeitslose haben grundsätzlich Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung. Dazu müssen Sie sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit oder Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) vom Jobcenter beziehen.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie auch bei einer Arbeitslosigkeit vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres einzahlen – maximal 2.100 Euro. Können Sie diesen Betrag als Arbeitsloser nicht aufbringen, werden die Zulagen entsprechend der Höhe des reduzierten Beitrags gekürzt.
Mindestbeitrag von 60 € jährlich
Der Sparbeitrag für eine Riester-Rente kann problemlos bis zu einem Sockelbeitrag von 60 Euro jährlich gesenkt werden. Ist Ihnen auch dieser Betrag zu hoch, können Sie den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen.
Das Guthaben einer Riester-Rente ist zudem beim Bezug von Bürgergeld besonders geschützt.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.