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Ja, je nach persönlicher Situation kann es sich nach wie vor lohnen, eine Riester-Rente abzuschließen.
Allerdings ist die Zukunft der Riester-Rente derzeit in der Tat unklar. Es gibt Forderungen von Politikern und Verbänden, Riester grundlegend umzugestalten oder sogar ganz abzuschaffen. Auf eine Reform der Riester-Rente zu warten, empfehlen wir jedoch nicht.
Schließlich ist es noch völlig unklar, ob und wie die staatliche Riester-Förderung umgebaut werden soll. Wir raten grundsätzlich dazu, so früh wie möglich mit der Altersvorsorge zu starten. So verlieren Sie keine wertvolle Zeit beim Vermögensaufbau für die Rente.
Besonders für Eltern mit Kindern und Gutverdiener lohnt es sich nach wie vor, mit einer Riester-Rente für das Alter vorzusorgen.
Gerade für Eltern mit Kindern ist die Riester-Förderung sehr attraktiv. Für jedes Kind, das seit 2008 geboren wurde und für das Anspruch auf Kindergeld besteht, zahlt der Staat jährlich 300 Euro. Für ältere Kinder beträgt die Zulage 185 Euro. Die Grundzulage von 175 Euro für den Riester-Sparer kommt noch obendrauf.
Das senkt den Sparbeitrag deutlich, den Riester-Sparer selbst aufbringen müssen. Und die staatlichen Zulagen sind praktisch geschenkt. Selbst, wenn die Riester-Förderung abgeschafft werden sollte, haben Sie die erhaltenen Zulagen sicher. Kündigen Sie Ihren Vertrag nicht, müssen Sie die Zulagen auch nicht zurückzahlen.
Gutverdiener wiederum profitieren von hohen Steuervorteilen. Sie können die Riester-Sparbeiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen und so ihr zu versteuerndes Einkommen senken.
Wer eine gute Riester-Rentenversicherung bei einem günstigen Anbieter abschließt, kann daher weiterhin von hohen Zulagen und – je nach Einkommen – zusätzlichen Steuervorteilen profitieren.
Vor- und Nachteile der Riester-Rente
Ob eine Riester-Rente zu Ihnen passt, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Wie jede Art der Altersvorsorge hat auch Riester Vor- und Nachteile, die Sie vor einem Abschluss kennen sollten.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.