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Ja, Sie können grundsätzlich mehrere Riester-Verträge abschließen. Eine Begrenzung der maximal erlaubten Verträge gibt es nicht.
Allerdings werden die staatlichen Zulagen auf höchstens zwei Verträge überwiesen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) teilt die Zulagen dann entsprechend der Einzahlungen auf.
Sollten Sie mehr als zwei Riester-Verträge haben, müssen Sie sich entscheiden, auf welche zwei Verträge der staatliche Zuschuss fließen soll. Die anderen Riester-Renten werden dann nicht gefördert.
Nicht unnötig viele Verträge abschließen
Schließen Sie nicht unnötig viele Riester-Verträge ab. Dies ist in der Regel nicht sinnvoll. Meist fallen bei jedem Abschluss neue Kosten an. Möchten Sie Ihre Riester-Rente kündigen und den Anbieter wechseln, können Sie das angesparte Guthaben auch auf den neuen Vertrag übertragen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.