Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 - 24 24 12 65 Hilfe und Kontakt

Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 65

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rente@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Ist eine Riester-Rente pfändbar oder beim Bezug von Bürgergeld geschützt?

Eine Riester-Rente ist in der Ansparphase vor einer Pfändung oder der Anrechnung beim Bezug von Bürgergeld (früher: Hartz-IV) geschützt.

Bei einer Privatinsolvenz haben Gläubiger keinen Zugriff auf das angesparte Guthaben. Das hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2017 in einem Urteil eindeutig entschieden (Aktenzeichen: IX ZR 21/17).

Guthaben zählt beim Bezug von Bürgergeld nicht zum Vermögen

Auch beim Bezug von Bürgergeld wird der Wert einer Riester-Rente nicht angerechnet und ist dem Zugriff des Jobcenters entzogen („Verwertungsausschluss“). Das Guthaben einer Riester-Rente zählt nicht zum Vermögen des Bürgergeld-Empfängers. Daher kann dieser zusätzlich zur Riester-Rente weitere 750 Euro pro Lebensjahr Altersvorsorge-Vermögen besitzen, ohne dass ihm die Leistung gekürzt wird.

Voraussetzung dafür ist, dass die Beiträge staatlich gefördert und auch die Riester-Zulagen in den jeweiligen Jahren beantragt wurden.

Schutz für Rürup- und Betriebsrenten

Den gleichen Schutz beim Bezug von Bürgergeld genießen staatlich geförderte Rürup-Renten und Betriebsrenten, die erst im Ruhestand ausgezahlt werden. Auch sie zählen grund­sätzlich nicht zum anrechen­baren Vermögen.

Spätere Rente ist pfändbar

Im Ruhestand ist die monatliche Auszahlung einer Riester-Rente jedoch nicht besonders geschützt. Grundsätzlich kann die Rente bei einer Insolvenz gepfändet oder beim Bezug von Sozialleistungen angerechnet werden.

Wer als Rentner auf die Grundsicherung im Alter angewiesen ist, profitiert allerdings von Freibeträgen für eine zusätzliche Altersvorsorge. Für eine private Rente – wie die Riester-Rente – gilt dabei ein Freibetrag von 100 Euro. Oberhalb dieser Grenze bleiben weitere 30 Prozent anrechnungsfrei – bis zu einer Höhe von insgesamt 50 Prozent des sogenannten Eckregelsatzes. Damit bleiben maximal 281,50 Euro monatlich anrechnungsfrei (Stand: 2024).

Rentenversicherung Vergleich

  • Individuelle Vergleichsberechnung für Ihre private Altersvorsorge
  • Jetzt kostenlos vergleichen und direkt online abschließen
  • Ihre Berufsgruppe

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarif­kombinationen der Renten­versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.