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Eine Riester-Rente ist in der Ansparphase vor einer Pfändung oder der Anrechnung beim Bezug von Bürgergeld (früher: Hartz-IV) geschützt.
Bei einer Privatinsolvenz haben Gläubiger keinen Zugriff auf das angesparte Guthaben. Das hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2017 in einem Urteil eindeutig entschieden (Aktenzeichen: IX ZR 21/17).
Auch beim Bezug von Bürgergeld wird der Wert einer Riester-Rente nicht angerechnet und ist dem Zugriff des Jobcenters entzogen („Verwertungsausschluss“). Das Guthaben einer Riester-Rente zählt nicht zum Vermögen des Bürgergeld-Empfängers. Daher kann dieser zusätzlich zur Riester-Rente weitere 750 Euro pro Lebensjahr Altersvorsorge-Vermögen besitzen, ohne dass ihm die Leistung gekürzt wird.
Voraussetzung dafür ist, dass die Beiträge staatlich gefördert und auch die Riester-Zulagen in den jeweiligen Jahren beantragt wurden.
Schutz für Rürup- und Betriebsrenten
Den gleichen Schutz beim Bezug von Bürgergeld genießen staatlich geförderte Rürup-Renten und Betriebsrenten, die erst im Ruhestand ausgezahlt werden. Auch sie zählen grundsätzlich nicht zum anrechenbaren Vermögen.
Im Ruhestand ist die monatliche Auszahlung einer Riester-Rente jedoch nicht besonders geschützt. Grundsätzlich kann die Rente bei einer Insolvenz gepfändet oder beim Bezug von Sozialleistungen angerechnet werden.
Wer als Rentner auf die Grundsicherung im Alter angewiesen ist, profitiert allerdings von Freibeträgen für eine zusätzliche Altersvorsorge. Für eine private Rente – wie die Riester-Rente – gilt dabei ein Freibetrag von 100 Euro. Oberhalb dieser Grenze bleiben weitere 30 Prozent anrechnungsfrei – bis zu einer Höhe von insgesamt 50 Prozent des sogenannten Eckregelsatzes. Damit bleiben maximal 281,50 Euro monatlich anrechnungsfrei (Stand: 2024).
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.