Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 - 24 24 12 65 Hilfe und Kontakt

Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 65

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rente@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Kann ich eine Riester-Rente verkaufen?

Nein, eine Riester-Rente können Sie nicht verkaufen.

Für private Lebens- und Renten­versicherungen mit garantierter Verzinsung gibt es tatsächlich einen Zweitmarkt. Hier können Sie eine Police an einen privaten Anbieter verkaufen, der den Vertrag bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer weiterführt.

Kein Zweitmarkt für Riester-Verträge

Für eine staatliche geförderte Riester-Rente gibt es so etwas jedoch nicht. Dies ist schon alleine deshalb nicht möglich, da die staatliche Förderung aus Zulagen und Steuervorteilen von der persönlichen Situation des Riester-Sparers abhängt und nicht auf andere übertragbar ist.

Wer vor Rentenbeginn über das angesparte Guthaben verfügen möchte, müsste daher seine Riester-Rente kündigen. Ein solcher Schritt sollte aber gut überlegt sein. Da eine Kündigung als „förderschädliche Verwendung“ gilt und sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen, ist sie fast immer ein Verlustgeschäft.

Vor Kündigung Alternativen prüfen

Prüfen Sie vor der Kündigung einer Riester-Rente, ob Sie einen finanziellen Engpass nicht anderweitig überbrücken können. Da Sie bei einer Kündigung die gesamte Förderung zurückzahlen müssen, sollten Sie dies nur in einer finanziellen Notlage tun. Besser ist es meist, andere Spar­guthaben aufzulösen und die bestehende Riester-Rente beitrags­frei zu stellen.

Rentenversicherung Vergleich

  • Individuelle Vergleichsberechnung für Ihre private Altersvorsorge
  • Jetzt kostenlos vergleichen und direkt online abschließen
  • Ihre Berufsgruppe

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarif­kombinationen der Renten­versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.