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Nein, eine Riester-Rente können Sie nicht verkaufen.
Für private Lebens- und Rentenversicherungen mit garantierter Verzinsung gibt es tatsächlich einen Zweitmarkt. Hier können Sie eine Police an einen privaten Anbieter verkaufen, der den Vertrag bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer weiterführt.
Für eine staatliche geförderte Riester-Rente gibt es so etwas jedoch nicht. Dies ist schon alleine deshalb nicht möglich, da die staatliche Förderung aus Zulagen und Steuervorteilen von der persönlichen Situation des Riester-Sparers abhängt und nicht auf andere übertragbar ist.
Wer vor Rentenbeginn über das angesparte Guthaben verfügen möchte, müsste daher seine Riester-Rente kündigen. Ein solcher Schritt sollte aber gut überlegt sein. Da eine Kündigung als „förderschädliche Verwendung“ gilt und sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen, ist sie fast immer ein Verlustgeschäft.
Vor Kündigung Alternativen prüfen
Prüfen Sie vor der Kündigung einer Riester-Rente, ob Sie einen finanziellen Engpass nicht anderweitig überbrücken können. Da Sie bei einer Kündigung die gesamte Förderung zurückzahlen müssen, sollten Sie dies nur in einer finanziellen Notlage tun. Besser ist es meist, andere Sparguthaben aufzulösen und die bestehende Riester-Rente beitragsfrei zu stellen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.