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Was mit einer Riester-Rente im Todesfall passiert, hängt davon ab, ob der Sparer während der Anspar- oder Rentenphase verstirbt.
Sollte ein Riester-Sparer während der Ansparphase versterben, wird grundsätzlich das angesparte Guthaben an die Erben ausgezahlt. Dabei müssen die Zulagen und Steuervorteile, die der Sparer während der Laufzeit erhalten hatte, zurückgezahlt werden.
Die Rückzahlung der staatlichen Förderung kann jedoch vermieden werden, wenn das Kapital auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners übertragen wird. Es reicht aus, wenn der Partner erst für die Übertragung einen eigenen Vertrag abschließt. Dafür hat er zwölf Monate lang Zeit. Der Partner muss zudem selbst nicht förderberechtigt sein, die Förderung darf er trotzdem behalten.
Das Guthaben kann auch in eine lebenslange Witwenrente für den Partner oder abgekürzte Waisenrente für ein Kind umgewandelt werden. Die Waisenrente wird so lange gezahlt, wie das Kind Anspruch auf staatliches Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hat (in der Regel maximal bis zum 25. Lebensjahr). Die staatliche Förderung muss auch dann nicht zurückgezahlt werden.
Verstirbt der Riester-Sparer während der Rentenphase, endet die Rentenzahlung, falls es keinen gesonderten Hinterbliebenenschutz gibt. Ein solcher Schutz lässt sich bei Abschluss einer Riester-Rentenversicherung vereinbaren. Ansonsten verbleibt das Restkapital beim Versicherer.
Wurde eine Kapitalrückgewähr (Restkapitalabfindung) vereinbart, erhält der Hinterbliebene eine Witwen- oder Waisenrente, bis das vorhandene Restkapital des Riester-Vertrags aufgebraucht ist.
Wurde eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird die Rente bis zum Ablauf dieser Frist weitergezahlt. Vereinbart man bei Vertragsabschluss zum Beispiel eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren, zahlt der Versicherer die Rente auf jeden Fall für diesen Zeitraum – auch im Todesfall.
Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie kindergeldberechtigte Kinder müssen die Zulagen und Steuervorteile auch bei einer Hinterbliebenenrente nicht zurückzahlen.
Regeln für Banksparpläne und Fondssparpläne
Für Riester-Bank- und Fondssparpläne gelten im Todesfall spezielle Regeln. Bei einem Tod während der Ansparphase ist neben der Auszahlung nur die Übertragung auf den Ehepartner möglich. Beim Tod in der Rentenphase vor dem 85. Geburtstag überträgt der Anbieter das vorhandene Restkapital auf einen Riester-Vertrag des Partners. Ab dem 85. Geburtstag übernimmt bei den Sparplänen eine Rentenversicherung die monatlichen Zahlungen. Verstirbt der Riester-Sparer danach, enden die Zahlungen, falls nicht eine zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung vereinbart wurde.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.