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alle BewertungenJa, Sie können eine Riester-Rente grundsätzlich kündigen. Allerdings ist dies in den meisten Fällen mit Verlusten verbunden und nicht sinnvoll.
Daher sollten Sie einen Vertrag nur im Notfall kündigen – wenn Sie etwa das angesparte Kapital in einer finanziellen Notlage dringend benötigen.
Die Kündigung einer Riester-Rente ist meist jederzeit zum Ende eines Zahlungszeitraums möglich – in der Regel zum Ende eines laufenden Monats. Nach dem Beginn der Auszahlungsphase können Sie eine Riester-Rente allerdings nicht mehr kündigen.
Sie müssen den Vertrag schriftlich in Textform kündigen – per Brief, Fax oder E-Mail.
Zu einer Kündigung gibt es vor allem zwei Alternativen:
Sie können eine Riester-Rente beitragsfrei stellen. Dann zahlen Sie keine Beiträge mehr in den Vertrag ein. Anders als bei einer Kündigung müssen die bereits geflossenen Zulagen und Steuervorteile jedoch nicht zurückgezahlt werden. Der Anbieter muss zum Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge – inklusive der Zulagen – garantieren. Dies ist bei der Riester-Rente gesetzlich vorgeschrieben.
Das angesparte Guthaben wird dann als lebenslange, monatliche Rente ausgezahlt. Fällt die Rente wegen der Zahlungspause nur gering aus, wird das Kapital in der Regel in einer Summe abgefunden.
Guthaben auch bei Beitragsfreistellung geschützt
Bei einer Privatinsolvenz ist das angesparte Guthaben einer Riester-Rente vor einer Pfändung geschützt. Das gilt allerdings nur, wenn der Sparer die staatliche Zulage beantragt hatte und die Voraussetzungen für eine Förderung vorlagen. Der Pfändungsschutz gilt grundsätzlich auch für stillgelegte Riester-Verträge, in die zum Zeitpunkt der Pfändung keine Beiträge mehr eingezahlt werden. Dies hatte der Bundesgerichtshof 2017 in einem Urteil klargestellt (Aktenzeichen: IX ZR 21/17).
Es ist bei der Riester-Rente auch möglich, den Anbieter zu wechseln. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie mit Ihrem aktuellen Vertrag unzufrieden sind – weil beispielsweise die Kosten zu hoch sind.
Bei einem Wechsel wird das angesparte Kapital auf einen neuen Vertrag übertragen. Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.
In der Regel müssen Sie beim alten Anbieter eine Wechselgebühr zahlen. Diese Gebühr ist gesetzlich auf maximal 150 € begrenzt – mehr darf die Versicherung, Bank oder Investmentgesellschaft nicht verlangen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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