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Riester Rente: Bundesregierung will Nachzahlung der Eigenbeiträge ermöglichen

München, 4.5.2011 | 17:45 | tei

Etwa 1,5 Millionen Sparer, die mit einer Riester Rente für ihren Ruhestand vorsorgen, waren durch die Rückforderung von insgesamt 500 Millionen Euro an Zulagen verunsichert worden. Zumal die meisten betroffenen Verbraucher nicht vorsätzlich handelten, sondern aus Unkenntnis der komplexen Regelung.

Die Nachzahlung der Eigenbeiträge zur Riester Rente soll laut Bundesregierung unbürokratisch möglich sein.Die Nachzahlung der Eigenbeiträge zur Riester Rente soll laut Bundesregierung unbürokratisch möglich sein.
Entgegen dem Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" setzt die Bundesregierung jedoch auf eine kulante Regelung und will eine Nachzahlung der Eigenbeiträge ermöglichen. Das Kabinett beschloss heute einen entsprechenden Gesetzentwurf. Nach Informationen von Focus Online soll so für die Sparer eine unbürokratische Möglichkeit geschaffen werden, die staatlichen Zulagen zu sichern. Anlass für die neue gesetzliche Maßnahme war, dass im vergangenen Jahr rund 1,5 Millionen Anlegern die Förderung aberkannt wurde.

Der Zulagenstelle fiel im Rahmen eines Datenaustausches auf, dass in etlichen Fällen die Voraussetzungen für eine staatliche Riester-Förderung nicht erfüllt wurden. Nur geschah dies bei einem Großteil der Betroffenen nicht absichtlich, sondern aus mangelnder Kenntnis der komplizierten Regelungen zur Riester Rente. So versäumten es die Anleger, den entsprechenden minimalen Eigenbeitrag in Höhe von 60 Euro einzuzahlen. Ursache dafür war, dass sie nicht bezüglich des Übergangs von mittelbarer Zulagenberechtigung ohne erforderliche Eigenleistung auf unmittelbare Zulagenberechtigung mit Eigenbeitrag informiert wurden.

Eine gesetzliche Informationspflicht besteht aktuell weder für die Zulagenstelle noch für den jeweiligen Anbieter der Riester Rente. Aus diesem Grund will die Regierung auch eine unkomplizierte Nachzahlung ermöglichen. Die Riester-Sparer müssten nur die fehlenden Einlagen nachzahlen und beim Anbieter angeben, auf welche Jahre sich die nachträgliche Zahlung bezieht. Die entsprechende Zulage soll dann automatisch wieder auf die Riester Rente der Verbraucher eingezahlt werden. Der Gesetzentwurf muss jedoch noch den Bundestag passieren bevor er in Kraft tritt.

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