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Bundesregierung plant Verbesserung der Riester-Rente

München, 8.2.2012 | 18:09 | tei

Die schwarz-gelbe Koalition plant, die seit Jahren von Verbraucherschützern und Wirtschaftsforschern kritisierte Riester-Rente aufzupolieren. Nach Informationen der Rheinischen Post soll Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, in der kommenden Woche einen entsprechenden Maßnahmenkatalog vorstellen. Unter anderem sollen Sparer besser gefördert werden, die mit Riester-Förderung Wohneigentum finanzieren wollen.

Die Bundesregierung will die Riester-Rente verständlicher und rentabler gestalten.Die Bundesregierung will die Riester-Rente verständlicher und rentabler gestalten.
Der Maßnahmenkatalog, welcher der Zeitungsredaktion vorliegt, umfasst 19 Punkte für ein "Altersvorsorgeverbesserungsgesetz". Beispielsweise soll die Riester-Rente künftig jederzeit für Erwerb oder Entschuldung einer Immobilie verwendet werden können. Aktuell ist dies nur zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. In dem Maßnahmenkatalog heißt es: "Gefördertes Altersvorsorgevermögen könnte somit jederzeit für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum entnommen werden."

Zusätzlich soll das angesparte Vermögen nach der Reform im Falle einer Privatinsolvenz nicht gepfändet werden können. Auch ein immer wieder von Verbraucherschützern angeführter Kritikpunkt soll angegangen werden: Viele Verbraucher würden die komplizierten Produkte nicht gänzlich verstehen. Künftig soll Riester-Policen ein "standardisiertes anbieterübergreifendes Produktinformationsblatt" beiliegen. Sowohl dessen Inhalt als auch dessen Layout sollen gesetzlich geregelt werden.

Die private, aber staatlich geförderte Riester-Rente soll dazu beitragen, trotz sinkender gesetzlicher Renten den Lebensstandard im Alter zu wahren. Laut einer Umfrage des Allenbach-Instituts nimmt das Interesse an der Altersvorsorge jedoch ab. Nur ein Fünftel der Befragten war 2011 der Ansicht, dass sich die Riester-Rente lohnt - 2008 waren es noch doppelt so viele. Auch bei der Rürup-Rente - der staatlich geförderten Altersvorsorge für Selbstständige, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen - wird im Zuge der geplanten Reform nachgebessert: Die Höchstfördergrenze für diese Form der Altersvorsorge soll auf 24.000 Euro im Jahr angehoben werden - aktuell liegt diese bei 20.000 Euro jährlich.

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