Höchstrechnungszins steigt auf 1,0 Prozent
Der Höchstrechnungszins soll 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Die Versicherer begrüßen den Schritt, Verbraucher können mit höheren Garantieleistungen rechnen.
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München, 27.11.2012 | 10:00 | kro
Riester-Sparer sollten bis spätestens 31. Dezember 2012 ihren Antrag auf die staatliche Zulage stellen. Darauf wies der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemitteilung vom Montag hin. Die Förderung von bis zu 154 Euro pro Person sowie eventuelle Kinderzulagen erhalten Anleger nicht automatisch, sie müssen extra beantragt werden.
Der Höchstrechnungszins soll 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Die Versicherer begrüßen den Schritt, Verbraucher können mit höheren Garantieleistungen rechnen.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.