Auszahlung der Zulagen verbessert
Ein verbesserter Datenabgleich sorgt dafür, dass Rückforderungen von Riester-Zulagen künftig nur noch in Einzelfällen nötig sein werden.
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München, 27.11.2012 | 10:00 | kro
Riester-Sparer sollten bis spätestens 31. Dezember 2012 ihren Antrag auf die staatliche Zulage stellen. Darauf wies der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemitteilung vom Montag hin. Die Förderung von bis zu 154 Euro pro Person sowie eventuelle Kinderzulagen erhalten Anleger nicht automatisch, sie müssen extra beantragt werden.
Ein verbesserter Datenabgleich sorgt dafür, dass Rückforderungen von Riester-Zulagen künftig nur noch in Einzelfällen nötig sein werden.
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