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Riester-Rente Steuer

Der Staat fördert das Sparen fürs Alter mit der Riester-Rente. Neben den staatlichen Zulagen winken Steuervorteile. Wir erklären, bis zu welchem Betrag die Riester-Rente steuerlich gefördert wird und wo Sie die gezahlten Beiträge in der Einkommen­steuererklärung eintragen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beiträge zu einer Riester-Rente können Sie bis zum Maximal­beitrag von 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen.
  • Dazu müssen Sie bei der Einkommens­steuererklärung die Anlage AV (Altersvorsorge­beiträge) ausfüllen.
  • Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Auszahlung der Zulagen oder die Gewährung eines Steuer­vorteils für Sie vorteilhafter ist (Günstiger­prüfung).
  • Ist die Summe der erhaltenen Zulagen höher als der Steuer­vorteil, erhalten Sie keine zusätzliche Erstattung.
  • Eine Riester-Rente müssen Sie im Alter voll versteuern.

Kann ich die Riester-Rente von der Steuer absetzen?

Ja, die Beiträge zu einer Riester-Rente können Sie von der Steuer absetzen. Bis zu 2.100 Euro im Jahr werden vom Finanzamt als Sonderausgaben berücksichtigt. Ehepaare können den doppelten Betrag geltend machen – zusammen also maximal 4.200 Euro jährlich.

Allerdings wird der Steuervorteil mit den erhaltenen Zulagen im Rahmen einer Günstigerprüfung verrechnet. Sind die Zulagen höher als der rechnerische Steuervorteil, erstattet das Finanzamt nichts.

Beispiele: Diese Beträge können Sie steuerlich absetzen

Grundzulage

   175 €

Kinderzulage
(2 Kinder)

+ 600 €

Eigenbeitrag

+ 1.325 €

Summe absetzbar

= 2.100 €

Grundzulage

   175 €

Eigenbeitrag

+ 1.200 €

Summe absetzbar

= 1.375 €

Wo trage ich die Riester-Rente in der Steuererklärung ein?

Bei der Einkommensteuererklärung müssen Sie die Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge) ausfüllen. In diesem Formular müssen Sie einige Angaben zu den Berechnungs­grundlagen machen – etwa zur Höhe Ihrer rentenversicherungspflichtigen Einkünfte – sowie zu Kindern, für die ein Anspruch auf Kinderzulage besteht.

Die Vertragsdaten und geleisteten Beiträge müssen seit dem Steuerjahr 2019 nicht mehr gesondert eingetragen werden. Die Daten werden dem Finanzamt in der Regel vom Anbieter elektronisch übermittelt. Riester-Verträge müssen Sie in der Anlage AV nur aufführen, wenn diese nicht steuerlich berücksichtigt werden sollen.

Ehe- oder Lebenspartner, die steuerlich zusammen veranlagt sind, geben eine gemeinsame Anlage AV ab.

Was ist die Günstigerprüfung bei der Riester-Rente?

Bei der Riester-Rente wird der steuerliche Vorteil mit den erhaltenen Zulagen verrechnet. Sind die erhaltenen Zulagen höher als der rechnerische Steuervorteil, gibt es keine zusätzliche Erstattung.

Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Auszahlung der Zulagen oder die Gewährung des Steuervorteils vorteilhafter ist. Dies wird als Günstigerprüfung bezeichnet. Der Riester-Sparer muss dies nicht extra beantragen.

 

So berechnet sich die Erstattung

Erstattung Finanzamt = Steuervorteile – Zulagenanspruch

Ergibt sich ein negativer Wert, bleibt es bei den gewährten Zulagen.

Wie hoch der steuerliche Vorteil ausfällt, hängt vor allem von Ihrem Einkommen und Steuersatz, Ihrem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder ab, für die ein Anspruch auf Kinderzulage besteht.

Das Finanzamt berechnet den Steuervorteil aus dem gezahlten Jahresbeitrag – inklusive der Zulagen – bis zur maximalen Summe von 2.100 Euro und Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Wie hoch dieser Grenzsteuersatz ausfällt, hängt dabei von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab.

Beispiel: Berechnung der Erstattung

Summe absetzbar

2.100 €

Grenzsteuersatz

38,70 %

Steuervorteil

= 812,70 €

- Zulagen

- 475,00 €

Erstattung

= 337,70 €

Das Finanzamt ermittelt für die Riester-Beiträge eine zusätzliche Erstattung in Höhe von 337,70 Euro.

Häufig ergibt sich für Riester-Sparer ohne Kinder oder mit einem höheren Einkommen ein Steuervorteil, der über den gezahlten Zulagen liegt. Sparer mit Kindern profitieren hingegen in den meisten Fällen von den hohen Zulagen, sie erhalten häufig keine zusätzliche Steuererstattung.

Steuererklärung bis 31.07. abgeben

Arbeitnehmer, die eine Steuer­erklärung abgeben müssen, haben dafür bis zum 31.07. des folgenden Jahres Zeit. Unterstützt ein Steuer­berater oder Lohnsteuer­hilfe­verein, verlängert sich die Frist um weitere sieben Monate.

Eine Erklärung abgeben müssen beispielsweise Arbeitnehmer, die neben ihrem Gehalt noch weitere Einkünfte oder Lohnersatz­leistungen wie Kurzarbeiter­geld bezogen haben. Auch wer einen Steuer­freibetrag nutzt oder die Steuer­klasse III/V, IV mit Faktor oder VI hat, ist zu einer Abgabe verpflichtet.

Eine Steuer­erklärung lohnt sich für die meisten Arbeit­nehmer. Sie können im Schnitt mit einer Erstattung von knapp 1.000 Euro vom Finanzamt rechnen – je nach Einkommen und Steuersatz sind aber auch deutlich höhere Erstattungen möglich.

Wie wird die Riester-Rente im Alter besteuert?

Einkommenssteuererklärung - Riester-Rente + SteuernDie Riester-Rente wird durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert. Dafür muss die spätere monatliche Rente im Alter voll versteuert werden.

Sie müssen eine Riester-Rente mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. In der Regel ist das Einkommen im Alter jedoch geringer als während der Erwerbszeit, sodass die meisten Riester-Sparer von der nachgelagerten Besteuerung profitieren dürften.

Eine Abgeltungssteuer, die bei privaten Geldanlagen wie etwa ETFs oder Aktien anfällt, wird dafür nicht fällig.

Bei Rentenbeginn gibt es die Möglichkeit, sich bis zu 30 Prozent des angesparten Guthabens aus dem Riester-Vertrag auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Auch diese Auszahlung ist voll steuerpflichtig.

Anlage R bis zum Steuerjahr 2019

Bis zum Steuerjahr 2019 wurden sämtliche Renten in der Anlage R (Renten und andere Leistungen) abgefragt. Seit 2020 werden Zahlungen aus einer Riester-Rente oder betrieblichen Altersversorgung in der Anlage R-AV / bAV eingetragen – gesetzliche, private und Rürup-Renten weiterhin in der Anlage R.

Die ausgezahlten Leistungen einer Riester-Rente müssen Sie bei der Steuererklärung ab dem Steuerjahr 2020 in der Anlage R-AV / bAV (Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen / der betrieblichen Altersversorgung) eintragen. Hier können Sie die Angaben aus der Leistungsmitteilung Ihres Anbieters übernehmen. Auch Renten aus einer betrieblichen Altersversorgung über einen früheren Arbeitgeber tragen Sie hier ein.

Nachgelagerte Besteuerung

Die Beiträge zur Riester-Rente lassen sich von der Steuer absetzen. Dafür werden die ausgezahlten Renten nachgelagert besteuert. Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung gilt auch für Rürup-Renten und die gesetzliche Renten­versicherung.

2002 hatte das Bundes­verfassungs­gericht ent­schieden, dass die bis dahin gültige Besteuerung der gesetzlichen Renten verfassungs­widrig war. Seit dem Jahr 2005 gibt es daher bei der gesetzlichen Rente einen schrittweisen Übergang zur nach­gelagerten Besteuerung. Jedes Jahr kann ein höherer Anteil der Renten­beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Im Gegenzug muss auch ein höherer Anteil der Altersrente versteuert werden. Wer 2024 in Rente geht, muss bereits 83 Prozent der Bruttorente versteuern.

Seit dem Jahr 2023 lassen sich die Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung komplett von den Einkünften abziehen. Ab 2058 werden Neurentner ihre Bezüge voll versteuern müssen.

Welche Steuern fallen bei einer Kündigung an?

Sollten Sie sich dazu entscheiden, Ihre Riester-Rente zu kündigen, müssten Sie sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Sollte nach Abzug der staatlichen Förderung noch ein Gewinn übrigbleiben, müssen Sie diesen zusätzlich versteuern.

Auch dieser Ertrag würde voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet.

Die Kündigung eines Riester-Vertrags ist daher meist mit Verlusten verbunden und in der Regel nicht zu empfehlen.

Riester-Rente beitragsfrei stellen

Wer nur den Beitrag nicht mehr zahlen möchte, hat die Möglichkeit, seinen Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dann bleibt das bis dahin angesparte Geld im Vertrag und wird erst im Rentenalter als monatliche Rente ausbezahlt. Die staatlichen Zulagen und der Steuervorteil müssen dann nicht zurückgezahlt werden.

Denis Geb
Leiter Kundenberatung Altersvorsorge

Seit über zehn Jahren berate ich Kunden zum Thema Altersvorsorge – ob und wie sich eine Riester-Rente für Sie lohnt, rechnen wir zusammen aus.

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