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Nein. Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, können Sie keine Risikolebensversicherung bei einem deutschen Versicherer abschließen.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen vor, dass die versicherte Person beim Abschluss ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben muss. Eine Kontaktadresse und Bankverbindung in Deutschland alleine reichen hierfür nicht aus.
Wohnen Sie dauerhaft in einem anderen Land – etwa in der Schweiz – müssten Sie die Versicherung daher bei einem dortigen Anbieter abschließen.
Ziehen Sie erst nach dem Abschluss einer Versicherung ins Ausland, besteht der Vertrag in der Regel weiter. Der Versicherungsschutz einer Risikolebensversicherung gilt grundsätzlich weltweit. Die Versicherung würde im Todesfall das Geld auch ins Ausland überweisen. Außerhalb der Eurozone würde die bezugsberechtigte Person allerdings das Währungsrisiko tragen.
Zuschlag bei geplanten Auslandsaufenthalten
Beim Abschluss eines Vertrags wird die Versicherung nach geplanten Auslandsaufenthalten fragen. Sind solche Aufenthalte bereits abzusehen, wird die Versicherung unter Umständen einen Risikozuschlag auf den Beitrag verlangen.