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Ja, die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung können Sie bei einem finanziellen Engpass für eine gewisse Zeit aussetzen und später nachzahlen.
Grundsätzlich haben Sie bei finanziellen Schwierigkeiten drei Möglichkeiten: eine Stundung der Beiträge, eine Beitragsfreistellung oder die Kündigung der Risikolebensversicherung.
Die Möglichkeiten bei finanziellen Schwierigkeiten
Art | Voraussetzung | Todesfallschutz bleibt erhalten |
1. Stundung der Beiträge | Versicherer muss zustimmen | ja |
2. Beitragsfreistellung | Versicherungssumme muss Mindestwert erreichen | nur teilweise |
3. Kündigung | Ist zum Ablauf des Zahlungszeitraums möglich. | nein |
Wenn Sie die Beiträge stunden möchten, muss der Versicherer dem erst zustimmen. Ein Recht darauf gibt es allerdings nicht: Die Versicherung ist dazu nicht verpflichtet. Trotzdem sollten Sie versuchen, eine Stundung zu vereinbaren. Damit stellen Sie sicher, dass der Todesfallschutz für Ihre Angehörigen auch bei einem finanziellen Engpass bestehen bleibt.
Können Sie die Beiträge dauerhaft nicht mehr aufbringen, ist unter Umständen eine Beitragsfreistellung möglich. Dann berechnet der Versicherer aus den bisher geleisteten Beiträgen eine reduzierte Versicherungssumme.
Allerdings muss diese Versicherungssumme einen bestimmten Mindestbetrag erreichen, der in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist. Mit einer Beitragsfreistellung sind die Angehörigen zumindest noch teilweise abgesichert – der Todesfallschutz ist dann jedoch meistens zu niedrig.
Ihre Versicherung können Sie zudem zum Ende eines Zahlungszeitraums – also etwa monatlich oder jährlich – kündigen. Manche Versicherer erlauben sogar in jedem Fall eine monatliche Kündigung. Damit verlieren Sie allerdings Ihren Versicherungsschutz. Haben Sie im Rahmen des Vertrags Zusatzversicherungen abgeschlossen, verlieren Sie auch diesen Schutz – etwa für den Fall einer Berufsunfähigkeit.
Möchten Sie sich später wieder versichern, müssten Sie einen neuen Vertrag abschließen – nach einer erneuten Gesundheitsprüfung und zu dem dann bestehenden Eintrittsalter.