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Der Bruttobeitrag – auch Tarifbeitrag genannt – einer Risikolebensversicherung ist der Beitrag, der nach der Kalkulation der Versicherung zu zahlen wäre. Der Nettobeitrag wiederum ist der Beitrag, der nach der Verrechnung mit Überschüssen tatsächlich zu zahlen ist.
Die Versicherung kalkuliert einen Bruttobeitrag, der auf dem Sterberisiko der versicherten Person (Risikoanteil) sowie den Verwaltungskosten (Kostenanteil) beruht.
In den Kostenanteil des Beitrags fließen hauptsächlich die Abschluss- und Verwaltungskosten der Versicherer ein.
Der Risikoanteil hingegen berechnet sich anhand von Sterbetafeln. Diese werden von den Versicherungen herangezogen, um zu bestimmen, wie viele Menschen einer bestimmten Personengruppe voraussichtlich in einem bestimmten Zeitraum versterben werden.
Darüber hinaus bestimmen die folgenden Faktoren die Höhe des Beitrags:
Liegen besondere Risiken vor, verlangt die Versicherung häufig einen Risikozuschlag, der ebenfalls bei der Beitragskalkulation berücksichtigt wird. Hierunter fallen vor allem Zuschläge für:
Der Bruttobeitrag ist gleichzeitig auch die Beitragsobergrenze. Dies ist der Beitrag, der laut dem Versicherungsvertrag maximal zu zahlen ist.
Der Nettobeitrag ist hingegen der Beitrag, den die Versicherungsnehmer tatsächlich in regelmäßigen Abständen an die Versicherung zahlen müssen. Er wird daher auch Zahlbeitrag genannt.
Der Nettobetrag ist in aller Regel kleiner als der Bruttobeitrag, da die Versicherungen Überschüsse – etwa durch Zinsgewinne – erwirtschaften, die den Bruttobeitrag reduzieren. Dies trifft auf Tarife zu, die eine Beitragsverrechnung vorsehen. Es gibt auch Tarife mit Todesfallbonus: Hier werden die Überschüsse dazu verwendet, im Todesfall die Versicherungssumme zu erhöhen.
Brutto-Netto-Spread
Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettobeitrag wird als Brutto-Netto-Spread bezeichnet. Verbraucher sollten darauf achten, dass diese Spannbreite nicht zu groß ist. Denn der zu zahlende Nettobeitrag kann im schlimmsten Fall bis auf den Bruttobeitrag ansteigen – falls der Versicherer einmal keine Überschüsse mehr erwirtschaften sollte.