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Auch wenn Sie an Diabetes erkrankt sind, können Sie meist eine Risikolebensversicherung abschließen. Die Versicherung wird einen Antrag nur in seltenen Fällen ablehnen.
Beim Antrag auf eine Risikolebensversicherung müssen Sie Gesundheitsfragen zu bestehenden Vorerkrankungen beantworten. Wenn Sie an Diabetes erkrankt sind, müssen Sie dies daher angeben.
Diabetes beim Antrag angeben
Wenn Sie an Diabetes erkrankt sind, sollten Sie dies bei der Gesundheitsprüfung unbedingt angeben. Ansonsten würden Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen. Dies kann dazu führen, dass der Versicherer im Todesfall die Leistung verweigert.
Bei Diabetes mellitus handelt es sich um eine chronische Stoffwechselerkrankung. Als Typ-1-Diabetes tritt die Krankheit häufig schon im Kindesalter auf. Ein ungesunder Lebensstil trägt hingegen dazu bei, dass sich ein Typ-2-Diabetes entwickelt. Diabetes wird umgangssprachlich auch als Zuckerkrankheit bezeichnet.
Diabetiker zahlen in der Regel für ihre Risikolebensversicherung einen Zuschlag auf den normalen Beitrag. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Diabetes-Typ, der Ausprägung und dem jeweiligen Versicherer ab. Denn die einzelnen Anbieter bewerten eine Erkrankung wie Diabetes durchaus unterschiedlich.
Sie sollten bei Diabetes daher am besten die Angebote von mehreren Versicherungen miteinander vergleichen.