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Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, müssen Sie angeben, ob Sie Vorerkrankungen haben oder Hobbys mit einer erhöhten Unfallgefahr ausüben. Diese Angaben benötigt die Versicherung, um das Sterberisiko kalkulieren und eventuelle Risikozuschläge bestimmen zu können.
Die Fragen nach möglichen Vorerkrankungen oder gefährlichen Hobbys sollten Sie daher wahrheitsgemäß und so sorgfältig wie möglich beantworten. Ansonsten verletzen Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht und gefährden damit Ihren Versicherungsschutz.
Nach Vertragsabschluss müssen Sie jedoch in der Regel nicht melden, wenn Sie unter einer neuen Krankheit leiden, den Beruf wechseln oder ein neues Hobby aufnehmen.
Allerdings müssen Sie Ihre Versicherung informieren, wenn Sie nach Vertragsabschluss mit dem Rauchen anfangen und sich damit das Risiko erhöht. Sie müssten dann in einen Tarif für Raucher wechseln und einen höheren Beitrag zahlen.
Melden Sie solche Änderungen nicht, verstoßen Sie gegen Ihre Anzeigepflicht. Das heißt, Ihre Angehörigen würden im Todesfall keine oder nur einen Teil der Versicherungssumme erhalten.