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Die Laufzeit einer Risikolebensversicherung hängt von der individuellen Situation ab und sollte nicht zu kurz gewählt werden. Wird etwa die Risikolebensversicherung für einen Hauskauf abgeschlossen, sollte der Vertrag so lange laufen, bis der Immobilienkredit getilgt ist.
Möchte man die Risikolebensversicherung hingegen zur Hinterbliebenenabsicherung nutzen, sollte die Laufzeit in der Regel erst dann enden, wenn das jüngste Kind seine Ausbildung beendet hat. Dann steht der Nachwuchs meist auf eigenen Beinen und ist finanziell nicht mehr von den Eltern abhängig.
Auch wenn man genug eigenes Vermögen für den Todesfall angespart hat, benötigt man keinen Vertrag mehr. Im Zweifel sollten Sie sich für eine längere Laufzeit entscheiden. Denn eine Versicherung können Sie auch vor Ablauf der Laufzeit kündigen, falls Sie den Risikoschutz nicht mehr benötigen.
Die Laufzeit im Nachhinein zu verlängern ist hingegen meist schwierig. In der Regel müssen Sie hierzu einen neuen Vertrag abschließen und nochmals eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Falls sich Ihr Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verschlechtert haben sollte, würde die Versicherung Risikozuschläge verlangen – oder möglicherweise überhaupt keinen Folgevertrag mehr anbieten.
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