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Die Risikolebensversicherung (RLV) ist als reine Risikoversicherung ein günstiger Hinterbliebenenschutz. Als eine spezielle Form der Lebensversicherung schützt sie Familienmitglieder oder Lebens- und Geschäftspartner vor finanziellen Risiken, die im Todesfall des Versicherten entstehen können. Eine Kapitallebensversicherung hingegen dient in erster Linie der Kapitalbildung und verknüpft den Todesfallschutz mit einem Sparvertrag.
Es gibt prinzipiell drei Varianten der Risikolebensversicherung, die je nach Bedarf abgeschlossen werden können:
Eine Risikolebensversicherung können Sie grundsätzlich zum Ende eines Zahlungszeitraums (Versicherungsperiode) kündigen. Zahlen Sie die Beiträge zum Beispiel jährlich, können Sie zum Ende eines Jahres kündigen. Bei monatlicher Zahlweise ist eine Kündigung zum Monatsende möglich. Bei manchen Versicherern ist sogar in jedem Fall eine monatliche Kündigung möglich – unabhängig davon, wie die Beiträge gezahlt werden.
Die Kündigung muss rechtzeitig vor dem Ende der Zahlperiode beim Versicherer eingehen, eine gesonderte Kündigungsfrist gibt es in der Regel nicht.
Kündigung der Risikolebensversicherung – Beispiel
Sie kündigen am 25.08. Je nach Zahlungszeitraum endet die Versicherung:
Risikolebensversicherung als Sicherheit
Haben Sie eine Risikolebensversicherung als Sicherheit für ein Darlehen bei einer Bank hinterlegt, muss die Bank einer Kündigung zustimmen.
Verfügen Sie über eine Restschuldversicherung von einer Bank, können die Regelungen abweichen. Sind das Darlehen und die Restschuldversicherung vertraglich miteinander verbunden, können spezielle Widerrufs- und Kündigungsfristen gelten.
Eine Kündigung ist dann häufig nur möglich, wenn Sie das Darlehen ablösen oder umschulden. In jedem Fall sollten Sie die Vertrags- und Kündigungsbedingungen der Restschuldversicherung genau prüfen.
Wenn Sie Ihre Risikolebensversicherung kündigen möchten, weil Sie eine günstigere Risikolebensversicherung gefunden haben, ist es ratsam, per Einschreiben zu kündigen. Auf diese Weise haben Sie einen Nachweis über Ihre Kündigung. Bei einer Kündigung werden die einbezahlten Beiträge nicht zurückerstattet.
Eine Risikolebensversicherung sollten Sie nicht leichtfertig kündigen: Denn Ihre Angehörigen verlieren mit einer Kündigung die finanzielle Absicherung für den Todesfall.
Neben einer Kündigung gibt es bei finanziellen Schwierigkeiten noch diese beiden Möglichkeiten:
Bei einer Stundung der Beiträge wird die Zahlung für eine gewisse Zeit ausgesetzt. Später müssen Sie die Versicherungsbeiträge nachzahlen. Der Todesfallschutz bleibt während der Stundung uneingeschränkt bestehen. Allerdings muss der Versicherer einer Stundung erst zustimmen, ein Recht darauf gibt es nicht.
Mit einer Beitragsfreistellung können Sie unter Umständen einen eingeschränkten Todesfallschutz aufrechterhalten. Der Versicherer berechnet bei einer Freistellung, welche Todesfallsumme sich aus den bisher gezahlten Beiträgen ergibt. Diese muss jedoch einen bestimmten Mindestwert erreichen, ansonsten entfällt der Versicherungsschutz komplett.
Kein Rückkaufswert
Eine Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoversicherung, bei der keine Beiträge angespart werden. Bei einer Kündigung wird daher auch kein Rückkaufswert ausgezahlt.
Bevor Sie Ihre Risikolebensversicherung kündigen, sollten Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten lassen. Die Kundenberater von CHECK24 sind ausgewiesene Spezialisten auf dem Gebiet der Risikolebensversicherung und helfen Ihnen gerne persönlich und individuell weiter. Rufen Sie uns ganz einfach an (089 - 24 24 12 63) oder schreiben Sie uns eine E-Mail.