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Die Invalidenversicherung bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung zählt wie die Risikolebensversicherung (RLV) zu den Risikoversicherungen. Sie sollen den Versicherten bzw. die vom Versicherten wirtschaftlich abhängigen Personen, vor finanziellen Risiken absichern, die bei einem Verdienstausfall entstehen können.
Wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls zeitweise oder lebenslang invalid wird, dann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Versicherungssumme oder eine Invalidenrente aus. Je nachdem, welche Leistung vereinbart wurde. Eine RLV ist hingegen ein reiner Todesfallschutz d.h., Leistungen werden nur im Todesfall übernommen. Oft dient sie auch als Trägerversicherung für eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
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