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Der Todesfallbonus ist eine Variante der Überschussbeteiligung, die bei der Risikolebensversicherung vereinbart werden kann. Dabei zahlt der Versicherer die über die Laufzeit erwirtschafteten Überschüsse im Todesfall zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme aus.
Neben dem Todesfallbonus gibt es zwei weitere Arten der Überschussbeteiligung: die verzinsliche Ansammlung und die Beitragsverrechnung.
Überschüsse
Auch wenn die Risikolebensversicherung nicht der Kapitalbildung dient, erwirtschaften die Risikolebensversicherer in der Regel Überschüsse, die grundsätzlich an die Versicherten weitergegeben werden müssen. Diese Überschüsse kommen zustande, wenn weniger Personen sterben oder die Verwaltung kostengünstiger arbeitet als bei der Beitragskalkulation angenommen.
Da im Falle des Todes der versicherten Person allerdings ein bestimmter Geldbetrag benötigt wird und die Höhe des Todesfallbonus bei Vertragsabschluss ungewiss ist, ist diese Art der Überschussbeteiligung nicht zu empfehlen. Denn wenn die Versicherung während der Laufzeit weniger Überschüsse erwirtschaftet als zu Vertragsbeginn angenommen, fällt die Versicherungssumme am Ende geringer aus. Mit dem Todesfallbonus kann man somit nicht sicher kalkulieren.
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