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Überschüsse können durch Zinsgewinne von Rücklagen am Kapitalmarkt oder Risikogewinne durch vorsichtige Kalkulation entstehen. Sterben etwa weniger Versicherte als ursprünglich angenommen, muss die Versicherung weniger Leistungen auszahlen, was wiederum zu Überschüssen führt.
Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie die Versicherten an den Überschüssen beteiligt werden:
Beitragsverrechnung
Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse mit dem Bruttobeitrag verrechnet. Der Versicherungsnehmer zahlt dann nur den reduzierten Nettobeitrag. Dies ist die häufigste Variante, die in der Regel auch zu empfehlen ist.
Versicherte sollten sich bewusst sein, dass die Überschüsse nicht garantiert sind. Die Verwaltungskosten oder die Sterblichkeitsrate und damit auch der Zahlbeitrag können auch ansteigen– maximal wird jedoch der Bruttobeitrag (Beitragsobergrenze) fällig.
Todesfallbonus
Wird ein Todesfallbonus vereinbart, erhöhen die Überschüsse die Versicherungssumme. Allerdings ist diese Variante nur in seltenen Fällen sinnvoll, da im Todesfall zumeist ein bestimmter Geldbetrag benötigt wird. Wie hoch der Todesfallbonus ausfällt, steht bei Vertragsabschluss jedoch nicht fest.
Verzinsliche Ansammlung
Bei einer verzinslichen Ansammlung werden die Überschüsse angespart und mitsamt Zinsen am Ende der Laufzeit ausgezahlt.
Überschüsse sind nicht garantiert
Für die Überschüsse gibt es keine Garantie. Verbraucher können sich allerdings an der Beitragsentwicklung der jeweiligen Anbieter orientieren. Waren die Beiträge einer Versicherung in den vergangenen Jahren relativ stabil, kann man davon ausgehen, dass die Gesellschaft auch zukünftig den Nettobeitrag stabil halten wird.
Beitragsstabilität im CHECK24-Vergleich
Im Online-Vergleich von CHECK24 finden Sie Informationen zur Beitragsstabilität. Unter dem Punkt „Versicherer” werden Ihnen sowohl der Brutto- als auch der Nettobeitrag angezeigt. Zudem sehen Sie, ob der Nettobeitrag während der letzten 15 Jahre stabil war oder angehoben wurde.