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Seit dem 17.3.2010 gibt es keine echte Risikolebensversicherung mehr ohne eine Gesundheitsprüfung. Jeder Antragsteller muss Fragen zu gesundheitlichen Beschwerden beantworten. Meistens fragen die Versicherer nach gesundheitlichen Problemen und Behandlungen der letzten fünf oder zehn Jahre.
Wer hier falsche Angaben macht, hat im Todesfall meist keinen Anspruch auf Leistungen. Bei sehr hohen Versicherungssummen – beispielsweise 300.000 Euro oder mehr – ist zudem eine ärztliche Untersuchung notwendig. Ab welcher Summe dies der Fall ist, hängt vom jeweiligen Versicherer ab.
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von der Versicherungsform (klassische, fallende oder verbundene RLV), der Vertragslaufzeit, der Versicherungssumme sowie von persönlichen Merkmalen wie Alter, Hobbys, Vorerkrankungen oder dem Beruf.
Wenn der Versicherungskunde beispielsweise in seiner Freizeit oder im Beruf einem überdurchschnittlich hohen Unfallrisiko ausgesetzt ist, hat das Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Die Versicherung erhebt dann einen Risikozuschlag, der zusätzlich zum normalen Tarifbeitrag zu zahlen ist.
Gemäß Sterbestatistik haben Raucher im Durchschnitt eine niedrigere Lebenserwartung als Nichtraucher. Daher zahlen Raucher auch einen höheren Versicherungsbeitrag als Nichtraucher. Da die Beitragshöhe stark von der Risikoeinstufung seitens der Versicherung abhängt, sollten Verbraucher sich vor Vertragsabschluss genau informieren und die Kalkulation der einzelnen Versicherer vergleichen.
Beim Antrag auf eine Risikolebensversicherung müssen Sie ein Formular mit Gesundheitsfragen ausfüllen. Hier fragen die Versicherer zum Beispiel nach:
Geben Sie an, dass Sie in einem der Bereiche unter gesundheitlichen Beschwerden leiden, müssen Sie dazu in der Regel nähere Angaben machen. Unter Umständen müssen Sie dann ein weiteres Formular ausfüllen, um Ihre Beschwerden im Detail zu beschreiben.
Kapitallebensversicherungen ohne Gesundheitsfragen
Es gibt Kapitallebensversicherungen, für die keine oder nur vereinfachte Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. In der Regel ist hier die Todesfallsumme jedoch begrenzt und es gibt eine Wartezeit von einigen Jahren, bis der Todesfallschutz greift. Da bei solchen Versicherungen Kapital angespart wird, sind die Beiträge zudem um ein Vielfaches höher als bei einer Risikolebensversicherung mit gleicher Todesfallsumme.
Sie benötigen einen Todesfallschutz, haben aber gesundheitliche Probleme – wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck oder Diabetes? Bei vielen Versicherern lässt sich trotz einer Vorerkrankung eine Risikolebensversicherung abschließen. Ob ein Antrag trotz körperlicher oder psychischer Vorerkrankungen akzeptiert wird, hängt von der jeweiligen Diagnose und dem Anbieter ab. Die Versicherer prüfen jeweils, ob und zu welchen Konditionen sie einen Tarif anbieten können.
Wir helfen Ihnen auch bei einer Vorerkrankung
CHECK24 kann Ihnen auch bei einer Vorerkrankung eine Risikolebensversicherung vermitteln. Rufen Sie uns ganz einfach oder schreiben Sie uns eine E-Mail!
Wird eine Risikolebensversicherung trotz Vorerkrankung angeboten, verlangt der Versicherer in der Regel einen Risikozuschlag. Dennoch sollten Versicherungsnehmer die Fragen zu ihrem Gesundheitszustand unbedingt genau und wahrheitsgemäß beantworten.
Ansonsten würden sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen und somit den Versicherungsschutz riskieren. Bei nachweislich falschen Angaben kann der Versicherer im Leistungsfall den Vertrag anfechten und die Versicherungssumme nur eingeschränkt oder überhaupt nicht an die Angehörigen auszahlen.
Natürlich spielen bei den Gesundheitsfragen auch die Art und Schwere der Vorerkrankungen eine Rolle: Falls Sie etwa nicht mehr wissen, ob und wann Sie einen Bänderriss hatten, ist das meistens unerheblich. Bluthochdruck oder auch nur eine einzelne Sitzung bei einem Psychotherapeuten sollten Sie hingegen in jedem Fall angeben.
Patientenakte bei der Krankenkasse anfordern
Wenn Sie in den letzten Jahren größere Gesundheitsbeschwerden hatten, kann es sinnvoll sein, Ihre Krankenakte bei der gesetzlichen Krankenkasse anzufragen. Diese enthält alle Diagnosen und Behandlungen, welche die Ärzte mit Ihrer Kasse abgerechnet haben. Auf eine solche Patientenakte oder Versichertenauskunft haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.
Jeder, der eine Sterbeversicherung abschließen möchte, sollte wissen, dass dies ohne Gesundheitsprüfung nicht möglich ist und bei hohen Versicherungssummen auch mit einer Untersuchung beim Arzt verbunden sein kann.
Übergewicht und ein zu hoher BMI, erhöhte Blutfettwerte oder Herzprobleme führen bei der Risikolebensversicherung in aller Regel zu einem höheren Beitrag.
Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Es gibt Sonderaktionen, bei denen Versicherer eine Risikolebensversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen anbieten. Oft gibt es auch bei einer Immobilienfinanzierung eine vereinfache Gesundheitsprüfung. Dann müssen Sie nur wenige Fragen zu möglichen Vorerkrankungen beantworten.
Ob bei einer Vorerkrankung ein Risikozuschlag fällig wird und wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Anbieter ab. Die Versicherer bewerten gesundheitliche Probleme – wie etwa eine Allergie – mitunter ganz unterschiedlich. Daher ist ein Vergleich der Angebote von mehreren Versicherern gerade bei gesundheitlichen Problemen ganz wichtig.
Unsere spezialisierten Experten für die Risikolebensversicherung beraten Sie gerne persönlich, welche Versicherungen bei bestimmten Vorerkrankungen zu empfehlen sind. Nutzen Sie unseren Risikolebensversicherungs-Vergleich, um den passenden Tarif für sich zu finden.
Haben Sie noch weitere Fragen? Rufen Sie uns ganz einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unsere Beratung ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.