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Keine Risikolebens­versicherung ohne Gesundheitsprüfung

Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheits­prüfung gibt es nicht. Die einzelnen Anbieter bewerten gesundheitliche Probleme mitunter ganz unterschiedlich – einige Versicherer bieten auch Tarife mit vereinfachten Gesundheits­fragen an.

Seit dem 17.3.2010 gibt es keine echte Risikolebens­versicherung mehr ohne eine Gesundheits­prüfung. Jeder Antragsteller muss Fragen zu gesundheitlichen Beschwerden beantworten. Meistens fragen die Versicherer nach gesundheitlichen Problemen und Behandlungen der letzten fünf oder zehn Jahre.

Wer hier falsche Angaben macht, hat im Todesfall meist keinen Anspruch auf Leistungen. Bei sehr hohen Versicherungs­summen – beispielsweise 300.000 Euro oder mehr – ist zudem eine ärztliche Untersuchung notwendig. Ab welcher Summe dies der Fall ist, hängt vom jeweiligen Versicherer ab.

Gesundheitsprüfung: Höhere Beiträge bei erhöhtem Sterberisiko

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von der Versicherungsform (klassische, fallende oder verbundene RLV), der Vertragslaufzeit, der Versicherungs­summe sowie von persönlichen Merkmalen wie Alter, Hobbys, Vorerkrankungen oder dem Beruf.

Wenn der Versicherungs­kunde beispielsweise in seiner Freizeit oder im Beruf einem überdurchschnittlich hohen Unfallrisiko ausgesetzt ist, hat das Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Die Versicherung erhebt dann einen Risiko­zuschlag, der zusätzlich zum normalen Tarifbeitrag zu zahlen ist.

Gemäß Sterbestatistik haben Raucher im Durchschnitt eine niedrigere Lebens­erwartung als Nichtraucher. Daher zahlen Raucher auch einen höheren Versicherungs­beitrag als Nicht­raucher. Da die Beitragshöhe stark von der Risiko­einstufung seitens der Versicherung abhängt, sollten Verbraucher sich vor Vertrags­abschluss genau informieren und die Kalkulation der einzelnen Versicherer vergleichen.

Beispielhafte Gesundheitsfragen

Beim Antrag auf eine Risikolebens­versicherung müssen Sie ein Formular mit Gesundheits­fragen ausfüllen. Hier fragen die Versicherer zum Beispiel nach:

  • Beschwerden des Herzens, des Kreislaufs oder der Gefäße
    (z.B. Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall)
  • Beschwerden mit dem Stoffwechsel
    (z.B. Zuckerkrankheit/Diabetes, Gicht, Funktionsstörung der Schilddrüse)
  • akuten oder chronischen Infektionen
    (z.B. Malaria, chronische Hepatitis, Tuberkulose)
  • Beschwerden des Rückens, der Wirbelsäule oder der Bandscheiben
    (z.B. Nackenschmerzen, Bandscheibenvorfall, Ischias)
  • Beschwerden mit der Haut oder Allergien
    (z.B. Heuschnupfen, Neurodermitis, Psoriasis)

Geben Sie an, dass Sie in einem der Bereiche unter gesundheitlichen Beschwerden leiden, müssen Sie dazu in der Regel nähere Angaben machen. Unter Umständen müssen Sie dann ein weiteres Formular ausfüllen, um Ihre Beschwerden im Detail zu beschreiben.

Kapitallebensversicherungen ohne Gesundheitsfragen

Es gibt Kapitallebensversicherungen, für die keine oder nur vereinfachte Gesundheits­fragen beantwortet werden müssen. In der Regel ist hier die Todesfall­summe jedoch begrenzt und es gibt eine Wartezeit von einigen Jahren, bis der Todesfall­schutz greift. Da bei solchen Versicherungen Kapital angespart wird, sind die Beiträge zudem um ein Vielfaches höher als bei einer Risikolebens­versicherung mit gleicher Todesfallsumme.

Risikolebensversicherung trotz Vorerkrankung

Sie benötigen einen Todesfallschutz, haben aber gesundheitliche Probleme – wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck oder Diabetes? Bei vielen Versicherern lässt sich trotz einer Vorerkrankung eine Risikolebens­versicherung abschließen. Ob ein Antrag trotz körperlicher oder psychischer Vorerkrankungen akzeptiert wird, hängt von der jeweiligen Diagnose und dem Anbieter ab. Die Versicherer prüfen jeweils, ob und zu welchen Konditionen sie einen Tarif anbieten können.

Wir helfen Ihnen auch bei einer Vorerkrankung

CHECK24 kann Ihnen auch bei einer Vorerkrankung eine Risikolebensversicherung vermitteln. Rufen Sie uns ganz einfach oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Wird eine Risikolebens­versicherung trotz Vorerkrankung angeboten, verlangt der Versicherer in der Regel einen Risikozuschlag. Dennoch sollten Versicherungs­nehmer die Fragen zu ihrem Gesundheitszustand unbedingt genau und wahrheitsgemäß beantworten.

Ansonsten würden sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen und somit den Versicherungs­schutz riskieren. Bei nachweislich falschen Angaben kann der Versicherer im Leistungsfall den Vertrag anfechten und die Versicherungssumme nur eingeschränkt oder überhaupt nicht an die Angehörigen auszahlen.

Natürlich spielen bei den Gesundheits­fragen auch die Art und Schwere der Vorerkrankungen eine Rolle: Falls Sie etwa nicht mehr wissen, ob und wann Sie einen Bänderriss hatten, ist das meistens unerheblich. Bluthochdruck oder auch nur eine einzelne Sitzung bei einem Psycho­therapeuten sollten Sie hingegen in jedem Fall angeben.

Patientenakte bei der Krankenkasse anfordern

Wenn Sie in den letzten Jahren größere Gesundheits­beschwerden hatten, kann es sinnvoll sein, Ihre Krankenakte bei der gesetzlichen Kranken­kasse anzufragen. Diese enthält alle Diagnosen und Behandlungen, welche die Ärzte mit Ihrer Kasse abgerechnet haben. Auf eine solche Patienten­akte oder Versicherten­auskunft haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.

Den besten Tarif mit dem Online-Vergleich von CHECK24 finden

Jeder, der eine Sterbeversicherung abschließen möchte, sollte wissen, dass dies ohne Gesundheitsprüfung nicht möglich ist und bei hohen Versicherungs­summen auch mit einer Untersuchung beim Arzt verbunden sein kann.

Übergewicht und ein zu hoher BMI, erhöhte Blutfett­werte oder Herzprobleme führen bei der Risikolebens­versicherung in aller Regel zu einem höheren Beitrag.

Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen

 Es gibt Sonderaktionen, bei denen Versicherer eine Risikolebens­versicherung mit vereinfachten Gesundheits­fragen anbieten. Oft gibt es auch bei einer Immobilien­finanzierung eine vereinfache Gesundheits­prüfung. Dann müssen Sie nur wenige Fragen zu möglichen Vorerkrankungen beantworten.

Ob bei einer Vorerkrankung ein Risiko­zuschlag fällig wird und wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Anbieter ab. Die Versicherer bewerten gesund­heitliche Probleme – wie etwa eine Allergie – mitunter ganz unterschiedlich. Daher ist ein Vergleich der Angebote von mehreren Versicherern gerade bei gesundheitlichen Problemen ganz wichtig.

Unsere spezialisierten Experten für die Risikolebens­versicherung beraten Sie gerne persönlich, welche Versicherungen bei bestimmten Vorerkrankungen zu empfehlen sind. Nutzen Sie unseren Risikolebensversicherungs-Vergleich, um den passenden Tarif für sich zu finden.

Haben Sie noch weitere Fragen? Rufen Sie uns ganz einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unsere Beratung ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.

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