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alle BewertungenDas Wichtigste in Kürze
Ehe- oder Lebenspartner können sich mit einer Risikolebensversicherung für den Todesfall absichern. Die Versicherung zahlt eine festgelegte Summe an den Hinterbliebenen aus, wenn der versicherte Partner während der Laufzeit versterben sollte.
Eine Risikolebensversicherung ist vor allem für diese Gruppen sinnvoll:
Eine Risikoversicherung für den Todesfall ist vor allem für Partner mit Kindern wichtig. Aber auch für kinderlose Paare kann eine Risikolebensversicherung empfehlenswert sein.
Wenn beispielsweise nur ein Partner erwerbstätig ist oder als Hauptverdiener deutlich mehr Einkommen erzielt als der andere. Ohne Absicherung hätte sein Partner im Todesfall deutlich weniger oder gar kein Einkommen mehr zur Verfügung.
Um sich und Ihren Partner über eine Risikolebensversicherung abzusichern, haben Sie grundsätzlich drei Optionen:
Auch das niedrigere Einkommen absichern!
Das niedrigere Einkommen des Partners sollte auf keinen Fall vergessen werden, denn sein Wegfall kann ebenfalls eine große finanzielle Lücke verursachen. Wir empfehlen daher, das zweite Einkommen mit einer geringeren Versicherungssumme ebenfalls abzusichern.
Ehepartner können zwei getrennte Risikolebensversicherungen abschließen, um sich jeweils selbst abzusichern. Jeder Partner ist dann sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Person. Als Begünstigter, der im Todesfall das Geld erhält, ist jeweils der andere Partner eingetragen.
Die Höhe der Todesfallsumme und die Vertragslaufzeit können für jeden Vertrag unterschiedlich sein. So können Sie die Absicherung ganz individuell gestalten.
Der begünstigte Partner muss bei Auszahlung der Todesfallsumme allerdings Erbschaftssteuer zahlen, wenn sein steuerlicher Freibetrag ausgeschöpft ist.
Gerade für unverheiratete Paare, bei denen jeder Partner nur einen Freibetrag von 20.000 Euro bei der Erbschaftssteuer hat, bietet sich eine Absicherung mit zwei Verträgen „über Kreuz“ an.
Auch bei dieser Variante schließt jeder Partner einen eigenen Vertrag als Versicherungsnehmer ab. Jeder ist hier jedoch auch Begünstigter, der die Todesfallsumme erhält. Versicherte Person wiederum ist der andere Partner – die Versicherung wird also jeweils auf das Leben des anderen abgeschlossen.
Der große Vorteil der Absicherung „über Kreuz“: Sollte ein Partner sterben, erhält der andere die Todesfallsumme als Versicherungsnehmer steuerfrei – auf die Auszahlung wird keine Erbschaftssteuer fällig.
Ehepartner dürfen jeweils 500.000 Euro steuerfrei erben – andere Vermögenswerte wie etwa eine Immobilie zählen hierbei mit. Eine Absicherung „über Kreuz“ ist daher auch für vermögende Ehepaare zu empfehlen.
Absicherung „über Kreuz“ nur über Kundenberatung möglich
Sind Sie an einer Absicherung „über Kreuz“ interessiert? Rufen Sie dafür einen unserer CHECK24-Kundenberater an. Unsere Berater richten diese Absicherungsvariante gerne für Sie ein und beraten Sie zu allen Details.
Sehen Sie in der Übersicht, für wen welche Variante sinnvoll ist:
Variante | Sinnvoll für |
---|---|
Zwei getrennte Verträge | Ehepaare |
Zwei Verträge „über Kreuz“ |
Unverheiratete Paare Vermögende Ehepaare |
Verbundene Risikolebensversicherung |
Nur im Ausnahmefall sinnvoll (Beitrag meist etwas günstiger als bei zwei Einzelverträgen) |
Nachversicherungsgarantien vereinbaren
Beim Abschluss einer Versicherung sollten Paare darauf achten, dass der Tarif eine Nachversicherungsgarantie enthält. Damit lässt sich die Versicherungssumme bei bestimmten Anlässen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erhöhen – etwa bei der Geburt eines Kindes oder beim Kauf einer Immobilie.
„Ich helfe Ihnen gerne persönlich dabei, den richtigen Todesfallschutz für Ihren Partner oder Ihre Partnerin zu finden!”