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Das Wichtigste in Kürze

  • Partner können sich über eine Risikolebens­versicherung für den Todes­fall gegenseitig absichern.
  • Ein Todesfallschutz ist vor allem für Paare mit Kindern oder unterschiedlich hohem Einkommen sowie für Geschäfts­partner zu empfehlen.
  • Paare können sich über zwei getrennte Verträge, zwei Verträge „über Kreuz“ oder eine verbundene Police absichern.
  • Eine verbundene Risiko­lebens­versicherung ist nur im Ausnahme­fall sinnvoll.

Wann eine Risikolebens­versicherung für Partner wichtig ist

Ehe- oder Lebenspartner können sich mit einer Risikolebensversicherung für den Todesfall absichern. Die Versicherung zahlt eine festgelegte Summe an den Hinterbliebenen aus, wenn der versicherte Partner während der Laufzeit versterben sollte.

Eine Risikolebensversicherung ist vor allem für diese Gruppen sinnvoll:

  • Paare mit Kindern
  • kinderlose Partner mit unterschiedlich hohem Einkommen
  • Geschäftspartner

Eine Risikoversicherung für den Todesfall ist vor allem für Partner mit Kindern wichtig. Aber auch für kinderlose Paare kann eine Risikolebens­versicherung empfehlenswert sein.

Wenn beispielsweise nur ein Partner erwerbstätig ist oder als Hauptverdiener deutlich mehr Einkommen erzielt als der andere. Ohne Absicherung hätte sein Partner im Todesfall deutlich weniger oder gar kein Einkommen mehr zur Verfügung.

Um sich und Ihren Partner über eine Risikolebens­versicherung abzusichern, haben Sie grundsätzlich drei Optionen:

  1. zwei getrennte Verträge
  2. zwei Risikolebens­versicherungen „über Kreuz”
  3. verbundene Risikolebens­versicherung

Auch das niedrigere Einkommen absichern!

Das niedrigere Einkommen des Partners sollte auf keinen Fall vergessen werden, denn sein Wegfall kann ebenfalls eine große finanzielle Lücke verursachen. Wir empfehlen daher, das zweite Einkommen mit einer geringeren Versicherungs­summe ebenfalls abzusichern.

Zwei getrennte Verträge

Ehepartner können zwei getrennte Risikolebensversicherungen abschließen, um sich jeweils selbst abzusichern. Jeder Partner ist dann sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Person. Als Begünstigter, der im Todesfall das Geld erhält, ist jeweils der andere Partner eingetragen.

Die Höhe der Todesfallsumme und die Vertragslaufzeit können für jeden Vertrag unterschiedlich sein. So können Sie die Absicherung ganz individuell gestalten.

Der begünstigte Partner muss bei Auszahlung der Todesfallsumme allerdings Erbschaftssteuer zahlen, wenn sein steuerlicher Freibetrag ausgeschöpft ist.

Zwei Risikolebensversicherungen „über Kreuz“

Risikolebensversicherung über Kreuz abschließen

Gerade für unverheiratete Paare, bei denen jeder Partner nur einen Freibetrag von 20.000 Euro bei der Erbschafts­steuer hat, bietet sich eine Absicherung mit zwei Verträgen „über Kreuz“ an.

Auch bei dieser Variante schließt jeder Partner einen eigenen Vertrag als Versicherungs­nehmer ab. Jeder ist hier jedoch auch Begünstigter, der die Todesfallsumme erhält. Versicherte Person wiederum ist der andere Partner – die Versicherung wird also jeweils auf das Leben des anderen abgeschlossen.

Der große Vorteil der Absicherung „über Kreuz“: Sollte ein Partner sterben, erhält der andere die Todesfall­summe als Versicherungs­nehmer steuerfrei – auf die Auszahlung wird keine Erbschafts­steuer fällig.

Ehepartner dürfen jeweils 500.000 Euro steuerfrei erben – andere Vermögens­werte wie etwa eine Immobilie zählen hierbei mit. Eine Absicherung „über Kreuz“ ist daher auch für vermögende Ehepaare zu empfehlen.

Absicherung „über Kreuz“ nur über Kundenberatung möglich

Sind Sie an einer Absicherung „über Kreuz“ interessiert? Rufen Sie dafür einen unserer CHECK24-Kundenberater an. Unsere Berater richten diese Absicherungs­variante gerne für Sie ein und beraten Sie zu allen Details.

Verbundene Risikolebens­versicherung

Bei einer verbundenen Risikolebens­versicherung sind beide Partner über einen Vertrag abgesichert. Jeder ist dort als versicherte Person und Bezugsberechtigter eingetragen, der die Leistung im Todesfall erhält. Diese Variante wird auch als Risikolebens­versicherung auf Gegenseitigkeit oder Partner-Risikolebens­versicherung bezeichnet.

In einigen Fällen kann eine verbundene Risikolebens­versicherung durchaus günstiger sein. Dies trifft etwa für kinderlose Paare – vor allem Ehepaare – zu.

Nachteile einer verbundenen Risikolebensversicherung

Allerdings hat eine verbundene Risikolebensversicherung einige Nachteile und ist nur in Einzelfällen empfehlenswert. Meistens sind zwei Einzelverträge sinnvoller.

Vor allem für junge Familien mit kleinen Kindern und unverheiratete Paare ist eine verbundene Risikolebens­versicherung nicht empfehlenswert. Sind die Partner unterschiedlich alt, sind zwei Einzel­verträge zudem in jedem Fall günstiger.

Nachteile einer verbundenen Risikolebens­versicherung:

  • Ist weniger flexibel.
  • Todesfallsumme wird immer nur einmal ausgezahlt.
  • Nach Tod eines Partners hat der andere keinen Schutz mehr.
  • Risikozuschläge gelten für beide Partner.
  • Raucht ein Partner, erhöht dies häufig den Beitrag für beide.
  • Unverheiratete Paare riskieren im Leistungsfall eine Besteuerung.

Zum einen ist ein einziger Vertrag weniger flexibel. Sie können hier nur eine einzige Todesfall­summe absichern. Bei zwei Verträgen lässt sich jeweils eine andere Versicherungs­summe vereinbaren. Bei Bedarf kann später auch einer der Verträge gekündigt werden, wenn sich etwa der Absicherungs­bedarf verringern sollte.

Bei einer verbundenen Risikolebens­versicherung wird die Todesfall­summe nur ein einziges Mal ausgezahlt. Sollten beide Partner versterben, etwa bei einem Unfall, leistet die Versicherung trotzdem nur einmal. Dies ist gerade für Paare mit Kindern ein großer Nachteil, da der Tod beider Elternteile auch zu einem höheren finanziellen Bedarf führen würde.

Wenn ein Partner verstirbt, der andere aber weiterhin einen Todesfall­schutz benötigt, ist eine verbundene Risikolebens­versicherung ebenfalls problematisch. Der Partner müsste dann eine neue Versicherung abschließen. Unter Umständen muss er dann deutlich mehr für seinen Todesfall­schutz zahlen oder erhält überhaupt keinen mehr – wegen seines Alters oder weil er mittlerweile unter gesundheitlichen Problemen leidet.

Kündigung einer verbundenen Versicherung

Soll eine verbundene Versicherung gekündigt werden, müssen beide Partner der Kündigung zustimmen, sofern beide als Versicherungs­nehmer eingetragen sind.

Schließlich ist eine verbundene Versicherung nachteilig, wenn einer der Partner Gesundheits­probleme hat, ein riskantes Hobby ausübt oder raucht.  Denn Risikozuschläge gelten automatisch für beide – auch wenn der andere Partner sich alleine deutlich günstiger versichern könnte.

Sind die Partner nicht verheiratet, können sie sich zudem mit einer verbundenen Risikolebens­versicherung keine steuerfreie Auszahlung der Todesfall­summe sichern. Bei einer verbundenen RLV wird nämlich nur die Hälfte der Summer steuerfrei an den überlebenden Partner ausgezahlt, wenn beide als Versicherungs­nehmer eingetragen sind. Je nach Höhe der Versicherungs­summe ist dann die andere Hälfte voll steuer­pflichtig.

Für wen welche Variante am besten ist

Sehen Sie in der Übersicht, für wen welche Variante sinnvoll ist:

Variante Sinnvoll für
Zwei getrennte Verträge Ehepaare
Zwei Verträge „über Kreuz“ Unverheiratete Paare
Vermögende Ehepaare
Verbundene
Risikolebensversicherung
Nur im Ausnahmefall sinnvoll
(Beitrag meist etwas günstiger als bei zwei Einzelverträgen)

Nachversicherungsgarantien vereinbaren

Beim Abschluss einer Versicherung sollten Paare darauf achten, dass der Tarif eine Nachversicherungs­garantie enthält. Damit lässt sich die Versicherungs­summe bei bestimmten Anlässen ohne eine erneute Gesundheits­prüfung erhöhen – etwa bei der Geburt eines Kindes oder beim Kauf einer Immobilie.

Markus Jandt
Leiter Kundenberatung Risikolebensversicherung

„Ich helfe Ihnen gerne persönlich dabei, den richtigen Todesfallschutz für Ihren Partner oder Ihre Partnerin zu finden!”

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