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Risikolebensversicherung im Todesfall

Der Verlust eines geliebten Menschen ist meist tragisch. Zur Trauer kommen viele Dinge, die in kurzer Zeit erledigt werden müssen: die Bestattung, der Gang zu Behörden und auch das Ordnen der Finanz- und Versicherungsangelegenheiten. Wir erklären, was Sie bei der Risikolebens­versicherung im Todesfall tun müssen, um die Leistung zu erhalten.

Wer erhält die Todesfallsumme einer Risikolebensversicherung?

Die Leistung der Risikolebensversicherung wird an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Im Versicherungsschein können auch mehrere Personen mit unterschiedlichen Anteilen als Begünstigte eingetragen werden.

Wurde der Versicherung keine bezugs­berechtigte Person genannt, erhält der Versicherungs­nehmer – falls nicht mit dem Verstorbenen identisch – die Todesfall­summe.

Ansonsten fällt die Versicherungs­summe in den Nachlass. Dann bestimmt die gesetzliche Erbreihenfolge oder ein Testament, welche Erben Anspruch auf die gesamte oder einen Teil der Todesfallsumme haben.

Mögliche Empfänger der Auszahlung:

  • bezugsberechtigte Person
  • Versicherungsnehmer/-in
  • Erben

Bis wann muss ich den Todesfall melden?

Informieren Sie die Versicherung so früh wie möglich über den Todesfall. In den Versicherungs­bedingungen ist meist geregelt, dass die Meldung unverzüglich – ohne schuldhaftes Verzögern – erfolgen sollte.

Einige Tarife sehen auch eine bestimmte Frist vor. Diese Frist beginnt, sobald Sie vom Tod der versicherten Person erfahren haben. Ein Anruf bei der Versicherung reicht in der Regel zunächst aus, die benötigten Unterlagen können Sie nachreichen.

Welche Unterlagen muss ich im Todesfall einreichen?

Der Versicherer wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. In der Regel sind dies die folgenden Dokumente:

  • Versicherungsschein im Original
    Am besten fotokopieren Sie den Versicherungsschein und bewahren die Kopie auf.
  • Totenschein
    Dieser wird vom Krankenhaus oder bei einem Todesfall zu Hause vom Arzt ausgestellt.
  • Sterbeurkunde
    Diese muss beim Standesamt am Sterbeort beantragt werden, was fast immer das Bestattungsunternehmen übernimmt.
  • eventuell: Arztbericht, der den Krankheitsverlauf erläutert
  • eventuell: Schilderung des Unfalls (bei einem Unfalltod)
  • eventuell: Erbschein (falls Sie der Erbe sind und nicht Bezugsberechtigter oder Versicherungsnehmer)

Sterbeurkunde

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde müssen Sie in der Regel folgende Papiere einreichen – direkt beim Standesamt oder über den Bestatter:

  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch (bei Verheirateten)
  • Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde (bei Geschiedenen)
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners (bei Witwen / Witwern)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde (bei eingetragenen Partnern)

Unterlagen per Einschreiben verschicken

Alle Dokumente sollten Sie per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung schicken. Mit dem Rückschein haben Sie einen Nachweis, dass die Versicherungsgesellschaft Ihre Unterlagen auch tatsächlich erhalten hat.

Muss die Auszahlung versteuert werden?

Auf die Auszahlung einer Risikolebensversicherung fällt keine Einkommenssteuer an. Das Geld zählt beim Bezug einer gesetzlichen Witwen- oder Witwerrente auch nicht als Einkommen.

Allerdings kann unter Umständen Erbschaftssteuer anfallen. Dies ist der Fall, wenn die Todesfallsumme an eine bezugsberechtigte Person ausgezahlt wird und die Freibeträge für die Erbschaftssteuer überschritten werden. Dies kann bei entfernten Verwandten oder einem unverheirateten Partner leicht passieren.

Keine Steuern bei einem Vertrag „über Kreuz”

Um Erbschaftssteuern zu vermeiden, kann eine Risikolebensversicherung „über Kreuz” abgeschlossen werden. Dies ist etwa für unverheiratete Paare zu empfehlen. Bei einer solchen Vertragsgestaltung schließt die Person, die im Todesfall das Geld erhalten soll, eine Police als Versicherungsnehmer ab. Der Partner ist die versicherte Person, deren Leben über den Vertrag abgesichert wird. Im Todesfall erhält der Versicherungsnehmer die Auszahlung steuerfrei.

In welchen Fällen ist eine Leistung ausgeschlossen?

Die Risikolebensversicherung zahlt in der Regel die vereinbarte Todesfallsumme aus, wenn die versicherte Person innerhalb der Laufzeit verstirbt.

Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen der Versicherer die Leistung verweigert. Das ist etwa der Fall, wenn es innerhalb einer Karenzzeit von häufig drei Jahren zu einem Selbstmord (Suizid) kommt oder der Versicherte beim Vertragsabschluss Vorerkrankungen verschwiegen hatte.

Keine Zahlung am Laufzeitende

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Risiko­versicherung. Anders als bei einer Kapitallebensversicherung ist der Todesfall­schutz hier nicht mit einem Spar­vertrag kombiniert. Am Ende der Laufzeit zahlt die Versicherung daher kein Geld aus.

CHECK24 unterstützt im Leistungsfall

Wenn Sie Ihre Risikolebens­versicherung über CHECK24 abgeschlossen haben, helfen wir Ihnen als Ihr persönlicher Ansprech­partner gerne weiter. Wir klären für Sie mit der Versicherung, welche Unterlagen benötigt werden. Falls es Nachfragen geben sollte, sprechen wir direkt mit der Versicherungs­gesellschaft.

Rufen Sie uns im Fall der Fälle am besten an – unsere Experten für die Risikolebens­versicherung helfen Ihnen weiter!

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