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alle BewertungenIm Todesfall kommen auf die Hinterbliebenen neben aller Trauer meist auch finanzielle Probleme zu. Sie müssen die Kosten für eine Bestattung tragen, darüber hinaus droht in vielen Fällen eine Versorgungslücke. Sie sollten daher mit einer Todesfallversicherung für Ihren Partner oder Ihre Kinder vorsorgen. Die Versicherung zahlt im Todesfall eine festgelegte Summe aus.
Es gibt vor allem zwei Arten der Todesfallversicherung:
Wir erklären, worin die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Versicherungen liegen.
Eine Sterbegeldversicherung ist dazu gedacht, die unmittelbaren Kosten einer Beerdigung zu decken. Die Versicherungssumme ist daher meist begrenzt und beläuft sich häufig auf eine Summe von 5.000 bis 10.000 Euro.
Sofern es eine Wartezeit gibt, verzichten die Versicherer in der Regel auf eine Gesundheitsprüfung. Daher können auch Menschen, die größere gesundheitliche Beschwerden haben, meist noch eine Sterbegeldversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz gilt dann allerdings auch erst nach Ablauf dieser Frist.
Die monatlichen Beiträge müssen Sie bis zu einem bestimmten Alter zahlen – häufig bis zum 75. oder 85. Lebensjahr. Danach wird die Police beitragsfrei gestellt.
Die Risikolebensversicherung dient dazu, Angehörige mit einer größeren Geldsumme abzusichern. Sie eignet sich auch für Unternehmer – etwa als Sicherheit für einen Firmenkredit.
Die Auszahlung sollte so hoch sein, dass die Hinterbliebenen davon einige Jahre leben oder einen Kredit zurückzahlen können. Die Versicherungssumme beläuft sich daher schnell auf 100.000 Euro oder mehr.
Um eine Versicherung abzuschließen, müssen Sie zunächst eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dabei fragt der Versicherer nach Vorerkrankungen. Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es anders als bei der Sterbegeldversicherung nicht.
Die Absicherung für den Todesfall läuft für eine bestimmte Zeitspanne – die sogenannte Vertragslaufzeit. Mit dem Laufzeitende endet auch der Versicherungsschutz. Stirbt der Versicherte während der Laufzeit nicht, gibt es auch keine Auszahlung vom Versicherer.
Unterschiede: Sterbegeld- und Risikolebensversicherung
|
Sterbegeldversicherung |
Risikolebensversicherung |
---|---|---|
Versicherungssumme |
begrenzt |
hohe Summen möglich |
Zweck der Absicherung |
Bestattungskosten |
Angehörige (Familie, Partner) |
Gesundheitsprüfung |
mit Wartezeit: nein |
ja |
Leistung |
im Todesfall |
im Todesfall während der Vertragslaufzeit |
Dauer der Beitragszahlung |
lebenslang oder bis zu einem Höchstalter (75 / 85 Jahre) |
während der gesamten Vertragslaufzeit |
Eine Sterbegeldversicherung kann sinnvoll sein, um die Kosten für eine Bestattung abzusichern. Allerdings sollten Sie prüfen, wie hoch die Kosten der Police sind. In der Regel ist es ratsamer, für die eigene Beerdigung rechtzeitig Geld anzusparen.
Sollten Sie wegen gesundheitlicher Probleme keine Risikolebensversicherung abschließen können, ist eine Sterbegeldversicherung eine mögliche Alternative. Damit erhalten Ihre Angehörigen zumindest eine kleinere Summe, um im Todesfall die unmittelbaren finanziellen Belastungen stemmen zu können.
Keine Alternative zur Risikolebensversicherung
Eine wirkliche Alternative zu einer Risikolebensversicherung ist die Sterbegeldversicherung nicht. Dafür sind die Versicherungssummen, die sich vereinbaren lassen, viel zu gering.
Eine Risikolebensversicherung ist für jeden sinnvoll, der Angehörige hat, die finanziell von ihm abhängig sind. Damit ist sie vor allem zu empfehlen für Familien mit kleinen Kindern oder Paare, bei denen einer deutlich mehr verdient und Kosten für den anderen mitträgt. Auch Kredite – etwa für eine Immobilie – können damit abgesichert werden.
Unternehmer können eine Police für Geschäftspartner abschließen, um sicherzustellen, dass der Geschäftsbetrieb im Todesfall fortgeführt werden kann.
Die Versicherungssummen sind deutlich höher als bei einer Sterbegeldversicherung. Daher ist es mit der Risikolebensversicherung möglich, den Lebensunterhalt der Angehörigen für einige Jahre finanziell zu sichern.
Für Alleinstehende meist nicht nötig
Wer alleinstehend ist und keine Kinder versorgen muss, benötigt hingegen in aller Regel keine Risikolebensversicherung als Todesfallabsicherung.