Ihre persönliche Versicherungsberatung
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Wenn Sie arbeitslos werden, läuft Ihre Rürup-Rente grundsätzlich weiter wie bisher.
Sollten Sie für eine längere Zeit arbeitslos sein, sodass Sie die laufenden Beiträge nicht mehr aufbringen können, ist in der Regel eine Anpassung der Beitragszahlung möglich. Je nach Tarif können Sie auch eine Stundung der Beiträge vereinbaren. Dann setzen Sie die Zahlung für eine bestimmte Zeit aus und zahlen die Beiträge später nach.
Alternativ können Sie Ihre Rürup-Rente (Basisrente) auch beitragsfrei stellen. Allerdings kann sich dadurch – je nach Dauer der Beitragsfreistellung – die Höhe der späteren Monatsrente erheblich verringern.
Die Möglichkeiten bei finanziellen Schwierigkeiten:
Schutz des Guthabens bei Arbeitslosigkeit
Sollten Sie bei einer Arbeitslosigkeit Bürgergeld (früher: Hartz IV) beantragen, ist das angesparte Guthaben einer Rürup-Rente vor einer Anrechnung geschützt. Ein Rürup-Vertrag bleibt – wie die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung – vor dem Zugriff des Jobcenters geschützt.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.