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Nein, eine Auszahlung des angesparten Kapitals vor Rentenbeginn ist bei der Rürup-Rente (Basisrente) nicht möglich.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Rürup-Rente schließen es aus, dass das angesparte Guthaben auf einen Schlag ausgezahlt wird. Das Kapital wird ausschließlich als lebenslange, monatliche Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt. Damit will der Staat verhindern, dass das geförderte Guthaben für andere Zwecke als für die Altersvorsorge verwendet wird.
Auch eine Kündigung der Rürup-Rente ist nicht möglich. Ein Vertrag lässt sich nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist lediglich beitragsfrei stellen. Dann müssen Sie keine weiteren Beiträge in den Vertrag einzahlen und erhalten zu Rentenbeginn eine reduzierte Rente, die sich anhand der bereits eingezahlten Prämien berechnet.
Vor Abschluss sorgfältig prüfen
Die Rürup-Rente bietet dank staatlicher Förderung einen hohen Steuervorteil. Allerdings können Sie über das angesparte Kapital nicht frei verfügen. Prüfen Sie daher vor einem Abschluss sorgfältig, ob die Rürup-Rente wirklich zu Ihnen passt oder doch eher eine andere Art der privaten Altersvorsorge.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.