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Wer als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, muss keine Versicherungsbeiträge auf eine Rürup-Rente zahlen. Dazu muss man während der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Man wird dann über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert.
Wer als Rentner die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der KVdR nicht erfüllt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig gesetzlich versichern. Dann muss er auf eine Rürup-Rente – wie auf alle anderen Einkünfte – bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abführen.
Auf eine private Krankenversicherung (PKV) hat die Rürup-Rente keinerlei Auswirkung. Die Beiträge zur privaten Versicherung werden vom Anbieter festgelegt – die Höhe der Einkünfte spielt hier keine Rolle.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.