Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 - 24 24 12 65 Hilfe und Kontakt

Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 65

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rente@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Ist bei der Rürup-Rente eine Einmalzahlung möglich?

Ja, es ist auch möglich, einmalig einen größeren Betrag in eine Rürup-Rente (Basisrente) einzuzahlen.

Meist vereinbart man bei der Rürup-Rente eine regelmäßige Beitragszahlung, um seine Altersvorsorge über einen längeren Zeitraum aufzubauen. Möchten Sie mit einem größeren Einmalbeitrag vorsorgen, um etwa Ihre Rente kurz vor Rentenbeginn noch aufzubessern, ist dies bei einigen Tarifen ebenfalls möglich.

Geförderte Maximalbeiträge sind gedeckelt

Steuerlich werden jährlich maximal 27.566 Euro gefördert – bei Ehe- oder Lebens­partnern gilt zusammen der doppelte Betrag (Stand: 2024). Die Summe einer Einmalzahlung ist daher auf diese Maximal­beiträge beschränkt. Bei Angestellten reduzieren die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zudem den maximal möglichen Jahresbeitrag.

Geringer monatlicher Beitrag für Selbstständige

 Selbstständige haben meist schwan­kende Einkünfte. Sie sollten daher eine Rürup-Rente mit einem geringen monatlichen Beitrag abschließen. Meist liegt der Mindest­beitrag bei 25 Euro pro Monat. Zum Jahresende können sie dann – je nach Höhe der Einkünfte – eine größere Einmal­zahlung leisten. So bleiben Selbst­ständige flexibel und können die Sparleistung jedes Jahr an ihre Einnahmen anpassen.

Rentenversicherung Vergleich

  • Individuelle Vergleichsberechnung für Ihre private Altersvorsorge
  • Jetzt kostenlos vergleichen und direkt online abschließen
  • Ihre Berufsgruppe

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarif­kombinationen der Renten­versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.