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Eine Rürup-Rente ist bei einer Insolvenz des Anbieters über die Sicherungseinrichtungen der Versicherer geschützt.
Sollte ein Versicherer tatsächlich einmal zahlungsunfähig werden, springt die Auffanggesellschaft Protektor Lebensversicherung AG ein. Die deutschen Lebensversicherer haben diese Sicherungseinrichtung gegründet.
Protektor würde die Rürup-Rente eines insolventen Anbieters weiterführen. Dadurch sind die garantierten Leistungen weitgehend abgesichert. Es könnte allerdings sein, dass die Überschüsse eines Vertrags gekürzt werden. Ist der Anbieter saniert, können die Verträge anschließend auf eine andere Gesellschaft übergehen.
Bei einem Rürup-Fondssparplan einer Fondsgesellschaft gilt für die Absicherung etwas anderes. Die angesparten Fondsanteile gehören als Sondervermögen dem Rürup-Sparer. Bei einer Bankenpleite dürfen die Anteile daher nicht in die Insolvenzmasse fallen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.