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Ja, Sie können bei der Rürup-Rente den Beginn der Rente verschieben.
Grundsätzlich erhalten Sie das Guthaben einer Rürup-Rente (Basisrente) ab dem vollendeten 62. Lebensjahr als lebenslange Rente. Bei älteren Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, gilt noch eine Altersgrenze von 60 Jahren.
Den Beginn der Rente können Sie bei Bedarf aber bis zu einem Höchstalter von 85 Jahren nach hinten verschieben – wenn Sie zum Beispiel bis zum aktuellen gesetzlichen Rentenalter von 67 Jahren arbeiten. Vorziehen können Sie den Beginn einer Rürup-Rente hingegen nicht.
Falls Sie den Rentenbeginn auf ein späteres Alter legen, steigert sich die monatliche Rente, die Sie später erhalten. Allerdings wird bis zum Jahr 2058 der Anteil der Rente erhöht, der versteuert werden muss. Ab diesem Jahr wird für die komplette Rürup-Rente der persönliche Steuersatz fällig. Ein späterer Rentenbeginn wirkt sich dann auf den steuerpflichtigen Anteil nicht mehr aus.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.