Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 65
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rente@check24.de
Wird eine Ehe geschieden und regelt ein Ehevertrag nichts anderes, kommt es bei einer Scheidung zu einem Versorgungsausgleich. Dabei werden die während einer Ehe oder Lebenspartnerschaft angesammelten privaten, betrieblichen und gesetzlichen Rentenansprüche zwischen den Partnern zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Kein Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe
Hat die Ehe nur drei Jahre (36 Monate) oder kürzer gedauert, wird ein Versorgungsausgleich nur durchgeführt, wenn einer der Partner dies beantragt.
Auch eine Rürup-Rente fällt unter den Versorgungsausgleich. Das Familiengericht entscheidet, welcher Ex-Partner ausgleichspflichtig ist und dem anderen Rentenansprüche übertragen muss.
Muss ein Partner Rentenansprüche abtreten, werden die Ansprüche meist im Rahmen einer internen Teilung aufgeteilt. Dabei werden die Rentenansprüche beim selben Versicherer auf einen Vertrag des ausgleichsberechtigten Partners übertragen. Hat dieser noch keinen eigenen Rürup-Vertrag, wird einer für ihn eingerichtet.
Kosten bei interner Teilung
Bei einer internen Teilung fallen Kosten an. Der Rürup-Vertrag muss aufgeteilt und in zwei eigenständige Versicherungen umgewandelt werden. Dafür verlangen die Versicherer Gebühren. Die beiden Ex-Partner tragen diese Kosten je zur Hälfte.
In Ausnahmefällen können die Rentenansprüche auch auf einen anderen Versorgungsträger übertragen werden. Man spricht dann von einer externen Teilung. Der Geldwert der Rentenanwartschaften wird dann bei einem anderen Rürup-Anbieter angelegt oder auf eine andere Form der Altersvorsorge übertragen – etwa auf eine Betriebsrente oder die gesetzliche Rentenversicherung.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.