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Auch wenn beide Vorsorgeformen Gemeinsamkeiten haben, ist der wichtigste Unterschied elementar: Mit der Rürup-Rente sparen Sie privat und kapitalgedeckt für das Alter, während die gesetzliche Rentenversicherung eine Sozialversicherung ist. Diese arbeitet nach dem Umlageverfahren, bei dem die Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen die aktuellen Rentner finanzieren.
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, muss automatisch Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen. Je nach Höhe des Einkommens erwirbt man so Rentenpunkte, die später in eine gesetzliche Altersrente umgerechnet werden.
Wie viel Monatsrente ein Rentenpunkt wert ist und welche anderen Zeiten – zum Beispiel Phasen der Ausbildung und Kindererziehung – für die Rente mitzählen, wird letztlich von der Politik entschieden.
Mit einer Rürup-Rente (Basisrente) bauen Sie Ihre Altersvorsorge hingegen privat auf. Sie zahlen Beiträge an einen Versicherer oder eine Fondsgesellschaft – unabhängig von der gesetzlichen Rentenkasse. Sie ist damit etwa geeignet für Selbstständige, die nicht versicherungspflichtig sind und dem gesetzlichen Rentensystem wenig vertrauen. Sie können ihre Rente damit komplett privat ansparen.
In einigen Punkten sind Rürup und gesetzliche Rentenversicherung jedoch vergleichbar. So gehören beide als Basisversorgung zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Damit gelten die gleichen Regeln für die steuerliche Förderung der Beiträge sowie die Besteuerung im Alter.
Wie bei der gesetzlichen Rente ist bei Rürup eine Auszahlung der angesparten Altersvorsorge ausgeschlossen. Sie wird nur als lebenslange, monatliche Rente ab dem Rentenbeginn ausgezahlt.
Die Rürup-Rente lässt sich ebenso wie die gesetzliche Rente nicht beleihen, übertragen und nur eingeschränkt vererben. Wer seine Hinterbliebenen absichern möchte, kann bei einem Rürup-Vertrag einen Zusatzschutz vereinbaren – etwa eine Rentengarantiezeit, sodass die Rente über einen frühen Tod hinaus auf jeden Fall für eine bestimmte Anzahl an Jahren gezahlt wird.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.