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Ja, Sie können eine Rürup-Rente (Basisrente) grundsätzlich auch noch kurz vor dem geplanten Rentenbeginn abschließen, um Ihre Altersvorsorge aufzubessern.
Wer eine Rürup-Rente kurz vor dem Ruhestand abschließt, profitiert aktuell sogar von einem höheren Steuervorteil. Denn die Beiträge lassen sich derzeit bis zur Höchstgrenze von 27.566 Euro zu hundert Prozent von der Einkommenssteuer absetzen (Stand: 2024).
Dafür ist jedoch nur ein kleinerer Teil der späteren Rente steuerpflichtig. Aktuell müssen 83 Prozent der Rente versteuert werden, wenn Sie in diesem Jahr in Rente gehen. Der steuerpflichtige Anteil bleibt dann für die gesamte Rentendauer gleich, entscheidend ist das Jahr des Rentenbeginns.
Der Anteil steigt schrittweise jedes Jahr um einen halben Prozentpunkt an. Erst bei einem Renteneintritt im Jahr 2058 muss die Rürup-Rente in voller Höhe versteuert werden.
Details zur steuerlichen Förderung der Rürup-Rente
Auf unserer Ratgeber-Seite finden Sie alle wichtigen Infos zu den steuerlichen Regeln für die Rürup-Rente im Detail.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.