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Damit ein Rürup-Vertrag steuerlich gefördert wird, muss er bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen.
So muss geregelt sein, dass eine lebenslange, monatliche Rente erst ab dem 62. Lebensjahr (bei älteren Verträgen: ab dem 60. Lebensjahr) gezahlt wird. Eine Einmalauszahlung, Kündigung, Übertragung oder Beleihung muss laut den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sein.
Gesetzliche Anforderungen, die ein Rürup-Vertrag erfüllen muss:
Die Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) prüft für jedes eingereichte Produkt, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und vergibt anschließend eine sechsstellige Zertifizierungsnummer. Sie finden diese Nummer auf dem Antrag oder in den Vertragsbedingungen.
Keine Qualitätsprüfung
Die Zertifizierung sagt nichts über die Qualität einer Rürup-Rente aus. Das Bundeszentralamt für Steuern prüft lediglich, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Es prüft keine weiteren Details eines Angebots – etwa die Kosten oder die Finanzstärke eines Anbieters.
Anders als bei der Riester-Rente muss der Sparer selbst jedoch keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, um die Rürup-Förderung zu erhalten. Grundsätzlich kann jeder, der in Deutschland steuerpflichtig ist, die Steuervorteile nutzen und die Beiträge zu einem zertifizierten Rürup-Vertrag als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.