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Eine Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – wird frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr als lebenslange, monatliche Rente ausgezahlt. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, damit ein Vertrag staatlich gefördert werden kann.
Bei älteren Verträgen, die noch vor dem Jahr 2012 abgeschlossen wurden, ist ein Rentenbeginn bereits ab einem Alter von 60 Jahren möglich.
Grundsätzlich können Sie auch einen späteren Beginn der Rentenzahlung vereinbaren – wenn Sie etwa planen, länger zu arbeiten und die Zahlungen erst später benötigen. Vor dem jeweils gültigen Mindestalter von 60 oder 62 Jahren kann die Rente allerdings nicht bezogen werden.
Eine vorzeitige Einmalauszahlung des angesparten Kapitals ist gesetzlich ebenso ausgeschlossen wie eine Kündigung. Sie können lediglich eine Beitragsfreistellung vereinbaren.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.