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Ja, Sie können Ihre Rürup-Rente (Basisrente) auch weiter besparen, wenn Sie kein Selbstständiger mehr sind.
Die Rürup-Rente ist zwar vor allem für Selbstständige und Freiberufler gedacht, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Diese können jedes Jahr steuerlich gefördert hohe Beiträge für ihre Rente zurücklegen.
Doch grundsätzlich steht die Rürup-Rente jedem offen, der in Deutschland steuerpflichtig ist. Haben Sie die Rürup-Rente als Selbstständiger abgeschlossen und jetzt einen sozialversicherungspflichtigen Job angenommen, sollten Sie prüfen, ob sich die Rürup-Rente (Basisrente) weiterhin für Sie lohnt.
Sollten Sie als Angestellter gut verdienen, ist dies wahrscheinlich der Fall. Falls nicht, können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen. Allerdings sollten Sie beachten, dass bei der Ermittlung des Steuervorteils der Arbeitgeber-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen wird. Denn hierauf wurden noch keine Steuern gezahlt.
Als Angestellter sollten Sie zudem prüfen, ob die Riester-Rente für Sie sinnvoll ist. Denn mit einem sozialversicherungspflichtigen Job haben Sie Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung. Selbstständige können hingegen nur riestern, wenn Sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – etwa als Handwerksmeister.
Das sollten Sie bei Aufgabe einer Selbstständigkeit tun:
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.