Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 65
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rente@check24.de
Eine Rürup-Rente (Basisrente) können Sie grundsätzlich nur kurz nach dem Abschluss widerrufen.
Sollten Sie eine Rürup-Rentenversicherung abgeschlossen haben, können Sie den Vertrag in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss widerrufen. Bei einem Rürup-Fondssparplan von einer Fondsgesellschaft beträgt die Widerrufsfrist meist 14 Tage.
Sollte es sich nicht um eine alte Rentenversicherung mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung handeln, ist ein Widerruf ansonsten ausgeschlossen. Die Kündigung einer Rürup-Rente ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich. Ein Vertrag lässt sich nur beitragsfrei stellen.
Alte Verträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Bei alten Rürup-Versicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, waren häufig die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. In solchen Fällen kann die Versicherung auch Jahre später noch widerrufen und rückwirkend abgewickelt werden. Ob ein Widerruf bei einem alten Vertrag möglich und sinnvoll ist, können spezialisierte Anwälte oder eine Verbraucherzentrale prüfen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.