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Kann man eine Rürup-Rente widerrufen?

Eine Rürup-Rente (Basisrente) können Sie grundsätzlich nur kurz nach dem Abschluss widerrufen.

Sollten Sie eine Rürup-Rentenversicherung abgeschlossen haben, können Sie den Vertrag in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss widerrufen. Bei einem Rürup-Fondssparplan von einer Fonds­gesellschaft beträgt die Widerrufsfrist meist 14 Tage.

Kündigung einer Rürup-Rente nicht möglich

Sollte es sich nicht um eine alte Renten­versicherung mit einer fehlerhaften Widerrufs­belehrung handeln, ist ein Widerruf ansonsten ausgeschlossen. Die Kündigung einer Rürup-Rente ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich. Ein Vertrag lässt sich nur beitragsfrei stellen.

Alte Verträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung

 Bei alten Rürup-Versicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlos­sen wurden, waren häufig die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. In solchen Fällen kann die Versicherung auch Jahre später noch widerrufen und rückwirkend abgewickelt werden. Ob ein Widerruf bei einem alten Vertrag möglich und sinnvoll ist, können spezialisierte Anwälte oder eine Verbraucher­zentrale prüfen.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarif­kombinationen der Renten­versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.