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Die Sterbegeldversicherung sichert die Kosten einer Beerdigung ab und ist eine wichtige finanzielle Entlastung für die Hinterbliebenen. Dabei ist es wichtig, dass die Auszahlung der Versicherungssumme im Trauerfall schnell und reibungslos abläuft. Lesen Sie hier, was Sie schon bei Abschluss der Sterbegeldversicherung dazu beachten sollten und wie Sie sicherstellen, dass die Leistung aus der Sterbegeldversicherung rechtzeitig zur Deckung der Beerdigungskosten zur Verfügung steht.
Die Sterbegeldversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die gewählte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung gilt eine Wartezeit, die je nach Anbieter zwischen 6 und 36 Monaten liegt. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit besteht Versicherungsschutz. Falls der Todesfall innerhalb der Wartezeit eintritt, zahlen die meisten Versicherungen die eingezahlten Beiträge abzüglich einer Kostenpauschale zurück. Einige Sterbegeldversicherungen zahlen während der Wartezeit auch eine anteilige Leistung, während andere Tarife in den ersten Monaten keinerlei Rückerstattung leisten. Hier gilt es genau auf die Versicherungsbedingungen für den Todesfall während der Wartezeit zu achten.
Bei einem Unfalltod entfällt die Wartezeit und es wird ab dem ersten Tag die volle Versicherungssumme ausgezahlt. Manche Versicherer bieten auch Tarife an, in denen im Falle eines Unfalltodes die vereinbarte Versicherungssumme verdoppelt wird.
An wen die Auszahlung im Sterbefall erfolgen soll, wird vom Versicherungsnehmer festgelegt. Dieser hat den Vertrag geschlossen und kann damit einen Bezugsberechtigten benennen. Stirbt die versicherte Person, dann geht die Leistung aus dem Vertrag automatisch an die bezugsberechtigte Person.
Häufig ist der Versicherungsnehmer aber auch gleichzeitig die versicherte Person. Manche Versicherungsgesellschaften geben das sogar zwingend in ihren Vertragsbedingungen vor. In diesem Fall sollte im Vertrag eindeutig eine bezugsberechtigte Person benannt werden. Passiert dies nicht, dann fließt die Versicherungsleistung in den Nachlass der verstorbenen Person und das Bezugsrecht wird über die gesetzliche Erbschaftsfolge geregelt.
Wenn man sich für eine Bezugsberechtigung entscheidet, besteht die Möglichkeit, zwischen einem widerruflichen und einem unwiderruflichen Bezugsrecht zu wählen. Im Falle eines widerruflichen Bezugsrechts kann das Bezugsrecht noch bis zum Eintritt des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer geändert werden.
Falls die Entscheidung auf ein unwiderrufliches Bezugsrecht fällt, ist es wichtig zu beachten, dass eine spätere Änderung nur mit der Zustimmung des Bezugsberechtigten erfolgen kann.
Die Dauer bis zur Auszahlung der Sterbegeldversicherung kann je nach Versicherungsgesellschaft, Vertragsbedingungen und den Umständen des Todesfalls variieren. Die Auszahlungsdauer kann zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten liegen. Pauschal lässt sich diese Frage jedoch nicht beantworten. Man kann jedoch einige Faktoren berücksichtigen, um eine möglich schnelle Auszahlung zu erwirken.
Auszahlung in 48 Stunden
Mit dem CHECK24 Vergleich für Sterbegeldversicherungen finden Sie Tarife, die eine 48 Stunden Auszahlungsgarantie bieten. Voraussetzungen ist auch hier, dass vorab alle erforderlichen Dokumente bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft zur Prüfung vorliegen.
Hat der Versicherungsnehmer eine eindeutige Bezugsperson für die Leistung im Vertrag benannt, kann die Auszahlung der Sterbegeldversicherung schnell erfolgen. Hierzu muss der Todesfall fristgerecht der Versicherung mitgeteilt werden. In der Regel ist der Todesfall unverzüglich anzuzeigen. Das bedeutet meist innerhalb von 24 Stunden. Diese Frist kann jedoch von Anbieter zu Anbieter etwas variieren. Zur Sicherheit sollte der Todesfall möglichst sofort telefonisch oder per E-Mail bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden.
Wird das Bezugsrecht über die Erbfolge bestimmt, kann das die Auszahlung der Versicherungssumme erheblich verzögern. Die Erben müssen zunächst einen Erbschein beantragen, um den Anspruch auf die Leistung aus der Sterbegeldversicherung geltend zu machen. So steht die Versicherungssumme unter Umständen nicht rechtzeitig zur Bezahlung der Beerdigungskosten zur Verfügung. Daher wird die eindeutige Benennung einer Bezugsperson dringend empfohlen.
Im Versicherungsfall müssen dem Versicherer Dokumente für die Beanspruchung der Leistung vorgelegt werden. Welche Dokumente genau gefordert werden, ist in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft geregelt. In der Regel sind folgende Nachweise erforderlich:
Um eine schnelle Auszahlung zu gewährleisten, sollten alle benötigten Dokumente und Informationen für die Hinterbliebenen problemlos auffindbar aufbewahrt werden, damit die Versicherungsgesellschaft den Vorgang ohne Verzögerung bearbeiten kann. So kann man sicherstellen, dass die Versicherungssumme rechtzeitig zur Deckung der Beerdigungskosten zur Verfügung steht.
Anstelle einer Person kann im Vertrag auch ein Bestattungsunternehmen als bezugsberechtigt angegeben werden. Damit geht die Versicherungssumme ohne Umwege an den Dienstleister.
Die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung wird erst bei Tod der versicherten Person ausgezahlt. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich.
Es ist jedoch möglich, den Vertrag vorzeitig zu kündigen und den sogenannten Rückkaufswert des Vertrages zu erhalten. Das ist allerdings selten ratsam, da man so häufig weit weniger zurückbekommt, als man eingezahlt hat. Das liegt daran, dass ein Teil der Beiträge in die Verwaltungskosten des Versicherers fließen, die dann nicht mehr erstattet werden. Eine Kündigung der Versicherung sollte daher nur im Notfall in Betracht gezogen werden.
Anders sieht es bei Tarifen mit verzinslich angesammelter Überschussbeteiligung aus. Hier kann bei einer kurzen Beitragszahlungsdauer und einer Kündigung nach längerer Laufzeit ein höherer Rückkaufswert entstehen. Bei einem Einmalbeitrag übersteigt der Rückkaufswert bei einer positiven Entwicklung der Überschüsse recht schnell den eingezahlten Beitrag. In so einem Fall kann eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ohne Kapitalverlust möglich sein. Solche Verträge sind am Markt jedoch eher die Ausnahme als die Regel.
Sollten die ausgezahlte Versicherungssumme die tatsächlichen Bestattungskosten übersteigen, dann gehört auch der Restbetrag den bezugsberechtigten Hinterbliebenen. Die Leistung aus dem Vertrag ist nicht zweckgebunden und über die Versicherungssumme kann frei verfügt werden.
Das gilt ebenfalls, wenn der Empfänger der Versicherungssumme ein Bestattungsunternehmen ist. Der Bestatter muss den Restbetrag aus der Versicherung an die Hinterbliebenen auszahlen.