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Ja, mit einer Sterbegeldversicherung können Sie auch Ihre Eltern, Verwandte, Ihren Ehepartner oder Lebensgefährten oder jede andere bekannte Person versichern. In der Regel benötigen Sie für den Vertragsabschluss eine Unterschrift der versicherten Person.
In den meisten Fällen dürfen Tarife für andere Personen eine Versicherungssumme von 8.000 € nicht überschreiten.
Tritt eine betreute, bzw. per Vollmacht vertretene Person als Versicherungsnehmer auf, verlangen alle Versicherer Unterschriften.
Für den Abschluss und die Kosten einer Sterbegeldversicherung ist das Alter der versicherten Person entscheidend. Bei CHECK24 können Sie Tarife für bis zu 90 Jahre alte Personen vergleichen.
Für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung muss die versicherte Person in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein. In manchen Tarifen gilt jedoch ein zusätzlicher Versicherungsschutz für die Kinder der versicherten Person. Auf diese Weise können Sie auch Kinder unter 18 Jahren absichern.
Im Vergleich für Sterbegeldversicherungen von CHECK24 können Sie einfach nach Tarifen filtern, die Sie auch für eine andere Person abschließen können. Geben Sie in diesem Fall das Geburtsdatum der zu versichernden Person an. So können Sie die Höhe der monatlichen Beiträge sehen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Sterbegeldversicherung Sie für die andere Person abschließen sollen, helfen unsere Kundenberater Ihnen gerne per Telefon oder E-Mail. Selbst wenn sich die zu versichernde Person im Ausland befindet, ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung möglich. Auch hierzu beraten wir Sie gerne weiter.
Unsere Experten der Sterbegeldversicherung kennen die Tarife und geben Ihnen eine unverbindliche Empfehlung für Ihre individuelle Situation. Der gesamte Service von CHECK24 ist für Sie völlig kostenfrei.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.