Montag - Freitag von 8:00 - 18:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
sterbegeld@check24.de
Zu teuer versichert?
Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenTritt der Versicherungsfall ein und die versicherte Person verstirbt, sollten seine Angehörigen den Versicherer über den Todesfall in Kenntnis setzen. In manchen Sterbegeldversicherungen ist hierbei von „unverzüglich“ die Rede. Andere wiederum enthalten bestimmte Meldefristen (zum Beispiel innerhalb von 30 Tagen nach Todeseintritt). Ein Tod durch Unfall muss in jedem Fall binnen 48 Stunden gemeldet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Versicherer die Leistung kürzt oder gar nicht auszahlt.
Der Gesellschaft müssen beim Eintritt des Versicherungsfalls üblicherweise verschiedene wichtige Dokumente vorgelegt werden:
Die meisten Versicherer behalten sich zudem das Recht vor, weitere Unterlagen vor einer Auszahlung anzufordern.
Sollten im Versicherungsvertrag keine bezugsberechtigten Personen aufgeführt sein, geht die Deckungssumme der Sterbegeldversicherung an die gesetzlichen Erben. Dies dauert unter Umständen ein wenig länger, da von der zuständigen Behörde in vielen Fällen erst ein gesetzlicher Erbschein angefordert werden muss.
Sind die Unterlagen beim Anbieter der Sterbegeldversicherung eingegangen, bekommen die im Versicherungsschein genannten bezugsberechtigten Personen die Versicherungssumme ausgezahlt. Der Versicherer kann sich hierfür eine vertragliche Frist von ein bis zwei Wochen setzen. In der Regel leisten Sterbegeldversicherungen innerhalb von zwei bis fünf Werktagen nach Meldung des Todesfalls.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.