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Reerdigung: Ablauf, Kosten & Kritik der Bestattungsalternative im Überblick

In Deutschland werden seit 2022 Reerdigungen durchgeführt. Allerdings ist die neue Bestattungsform bisher nicht überall möglich. Wir informieren Sie in diesem Ratgeber rund um das Thema Reerdigung.

Reerdigung: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Bei einer Reerdigung findet durch natürliche Prozesse eine beschleunigte Transformation der verstorbenen Person zu Erde statt.
  • Die Grundkosten für eine Reerdigung belaufen sich auf 2.800 Euro.
  • Die entstandene Erde muss auf einem Friedhof beigesetzt werden.
  • Sowohl die Reerdigung als auch die Beisetzung der Erde ist nur an wenigen Standorten in Deutschland möglich.
  • Obwohl es kritische Stimmen gegen die Reerdigung gibt, bietet sie mehrere Vorteile gegenüber traditionellen Bestattungsmethoden. 
David Goldschmitt, CHECK24-Experte für Sterbegeldversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

David Goldschmitt, CHECK24-Experte für Sterbegeld­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 02.12.2024

Was ist Reerdigung?

Bei einer Reerdigung handelt es sich um eine alternative Bestattungsmethode. Dabei wird der Körper des Verstorbenen in einem natürlichen Prozess zu fruchtbarer Erde umgewandelt, die anschließend auf einem Friedhof beigesetzt wird. Ihren Ursprung hat die Reerdigung in den USA. Dort wird diese Form der Bestattung unter dem Namen „Recompose“ bereits seit 2019 praktiziert.

Die Reerdigung spricht besonders Menschen mit einer engen Naturverbundenheit an. Der Gedanke, dass der Körper zur Erde zurückkehrt und neue Pflanzen nährt, bietet Angehörigen eine besondere Form des Andenkens. Die Beisetzung der entstehenden Humuserde ist momentan nur auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erlaubt.

Ablauf einer Reerdigung

Ablaufplan einer Reerdigung

Überführung
Am Tag des Todes wird der Körper des Verstorbenen vom begleitenden Bestattungsunternehmen in das Alvarium, dem Gebäude für die Transformation, überführt.

Einbettung
Der Verstorbene wird in ein speziell konzipiertes, verschließbares Behältnis – den sogenannten Kokon – gebettet. Zusammen mit dem Verstorbenen werden organische Materialien wie Stroh, Heu, Blumen und Biopflanzenkohle eingebracht. Angehörige können auf Wunsch bei der Einbettung anwesend sein.

Transformation
Über einen Zeitraum von 40 Tagen wandeln natürlich vorkommende Mikroorganismen sämtliche organische Materialien zu Humus um. In dieser Phase erwärmt sich der Kokon durch biologische Aktivität auf bis zu 70 °C. Der Prozess wird durch sanfte Bewegungen des Kokons unterstützt. Eine kontrollierte Sauerstoffzufuhr sorgt außerdem für optimale Bedingungen für die Mikroorganismen. Die Zeit der Transformation bietet Angehörigen Raum für ihre Trauer.

Aufbereitung
Nach der 40-tägigen Transformation wird der Kokon geöffnet und die verbliebenen mineralischen Bestandteile – hauptsächlich Knochen und Zähne – fein gemahlen. Das Pulver wird der der entstandenen Erde wieder beigemengt. Anschließend folgt eine Ruhephase von bis zu 10 Tagen.

Beisetzung
Die fertige Erde wird in ein Tuch gehüllt und dem Bestatter übergeben. Dieser überführt die Erde zu dem Friedhof, auf dem die Beisetzung stattfindet. Angehörige können diese letzte Phase aktiv mitgestalten. Etwa durch ein gemeinsames Bepflanzen der Grabstelle. Auf der Grabstelle kann beispielsweise auch ein Baum gepflanzt werden, der mit den Nährstoffen aus der beigesetzten Erde wächst. Nach einer vorher vereinbarten Frist kann dieser dann in den heimischen Garten umgesetzt werden. Eine allgemeingültige Dauer für diese Pietätsfrist gibt es nicht, sie kann je nach Friedhof variieren.

Kosten einer Reerdigung

Beispielhafte Zusammensetzung der Gesamtkosten für eine Bestattung mittels Reerdigung
Leistung Kosten
Reerdigung 2.800 €
Administration des Treuhandkontos 100 €
Friedhofsgebühren 2.048 €
Beratung und Betreuung durch einen Bestatter 400 €
Zwei Überführungen 800 €
Traueranzeigen und -karten 300 €
Musikalische Begleitung 200 €
Trauerfeier in einer Trauerhalle 500 €
Gestaltung des Grabes 300 €
Blumenschmuck und Kränze 500 €
Gesamtkosten 7.948 €

Die Grundkosten für eine Reerdigung betragen beim bisher einzigen europäischen Anbieter 2.800 €. Hinzu kommen 100 € für die Administration eines Treuhandkontos. Wer eine Ratenzahlung wünscht, muss mit einer zusätzlichen Gebühr von 70 € rechnen.

Diese Grundkosten decken jedoch nur den eigentlichen Transformationsprozess ab. Wie bei anderen Bestattungsformen kommen weitere Kosten für die Dienstleistungen des Bestatters, die Grabstelle, Friedhofsgebühren, Grabschmuck und die Trauerfeier hinzu. Da die Reerdigung bisher nur an wenigen Standorten in Deutschland möglich ist, entstehen häufig auch Kosten für die Überführung zum Alvarium.

Die Gesamtkosten einer Reerdigung liegen damit bei etwa 8.000 € und bewegen sich damit in einem ähnlichen Rahmen wie die Kosten von traditionellen Bestattungsformen. Dabei können die tatsächlichen Kosten je nach Region und individuellen Wünschen variieren. Besonders die Friedhofsgebühren unterscheiden sich von Ort zu Ort erheblich, und auch die Überführungskosten hängen stark von der Entfernung zum nächsten Alvarium ab.

Wenn Sie für eine Reerdigung und die mit ihr verbundenen Zusatzkosten vorsorgen möchten, kann Ihnen der Abschluss einer Sterbegeldversicherung helfen. Die im Todesfall ausgezahlte Versicherungssumme können Sie dabei frei wählen und an Ihre individuellen Wünsche anpassen. Damit die Versicherungssumme die gesamten Kosten deckt und Ihre Hinterbliebenen keine finanziellen Lasten tragen müssen, empfehlen wir Ihnen eine Versicherungssumme von mindestens 8.000 €. Wichtig ist außerdem, den Wunsch nach einer Reerdigung schriftlich, zum Beispiel in einer Bestattungsverfügung, festzuhalten.

Rechtliche Aspekte der Reerdigung

Die Reerdigung kann nur in einem speziell dafür vorgesehenen Alvarium durchgeführt werden. Diese gibt es deutschlandweit aktuell an zwei Standorten in Kiel und Mölln in Schleswig-Holstein. Ursache für die begrenzte Verfügbarkeit sind oft fehlende Gesetzgebungen in den Bundesländern.

Da das Bestattungsrecht in Deutschland Ländersache ist, benötigt jedes Bundesland eigene gesetzliche Regelungen, die Reerdigungen explizit zulassen. Die meisten Bundesländer haben bislang keine entsprechenden Bestimmungen getroffen, wodurch Reerdigungen dort aktuell noch nicht gestattet sind.

Die Ausbringung der Humuserde außerhalb eines Friedhofs ist aufgrund der in Deutschland herrschenden Friedhofspflicht grundsätzlich nicht erlaubt.

Eine vom Anbieter „MEINE ERDE“ erstellte Karte bietet Interessierten eine Übersicht zu Standorten von Alvarien, Partner-Bestattungsinstituten und möglichen Friedhöfen zur Beisetzung.

„MEINE ERDE“ weist darauf hin, dass das Interesse der Bevölkerung steigt und zukünftige Änderungen in der Gesetzgebung angestrebt sind. Solange dies nicht der Fall ist, müssen interessierte Personen auf alternative Bestattungsformen ausweichen oder die Reerdigung in Schleswig-Holstein durchführen lassen. Die Beisetzung der Erde muss aber auch in diesem Fall auf einem Friedhof stattfinden, der die Einbettung der neu gewonnenen Humuserde gestattet. Dies kann dazu führen, dass die letzte Ruhestätte weit vom Wohnort der Hinterbliebenen entfernt liegt.

Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit

Laut dem Anbieter „MEINE ERDE“ ist die Reerdigung besonders umweltfreundlich. Bei traditionellen Bestattungsformen wird die Umwelt auf verschiedene Arten belastet. Eine klassische Feuerbestattung im Krematorium beispielsweise benötigt fossile Brennstoffe. Die während der Kremation entstehenden Schadstoffe müssen über Filteranlagen gereinigt werden, die später als Sondermüll entsorgt werden müssen.

Bei traditionellen Erdbestattungen wiederum gelangen oft schwer abbaubare Stoffe in den Boden. Außerdem kann die natürliche Umwandlung des Körpers, je nach Bodenbeschaffenheit, mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen. In dieser Zeit können im Körper enthaltene Medikamente ins Grundwasser gelangen.

Die während der Reerdigung entstehende Erde erfüllt die Qualitätsanforderungen der Bundesgütegemeinschaft für Kompost (BGK) und die Belastung für den Friedhofsboden ist geringer als bei traditionellen Bestattungsformen. Dies liegt neben den bereits genannten Faktoren auch daran, dass die im Körper bestehenden Schadstoffe durch die guten Bedingungen bereits zu einem Großteil von den Mikroorganismen abgebaut werden konnten. Zusammen mit dem Oberboden des Friedhofs eignet sich die neue Humuserde damit ideal für Neupflanzungen und erhöht zusätzlich die Biodiversität des Friedhofbodens.

Unterschiede zur traditionellen Erdbestattung

Die Reerdigung unterscheidet sich von der klassischen Erdbestattung vor allem durch die kontrollierten Bedingungen des Transformationsprozesses. Durch das optimierte Umfeld arbeiten die Mikroorganismen deutlich effizienter als bei einer traditionellen Erdbestattung und die gesamte Kompostierung verläuft deutlich schneller und komplikationsfreier. Während die Umwandlung eines Körpers auf dem Friedhof bis zu 30 Jahre dauern kann, vollzieht sich der Prozess bei der Reerdigung in nur wenigen Wochen.

Vor allem in Regionen mit besonders lehmhaltigen Böden kommt es bei traditionellen Erdbestattungen häufig vor, dass diese Zeit nicht ausreicht. Denn durch die Luftundurchlässigkeit des Lehms fehlt den Mikroorganismen der Sauerstoff, den sie benötigen, um den Körper zu zersetzen. Anstelle einer Kompostierung des Körpers kommt es dadurch zu einer Konservierung. Man spricht dann von sogenannten Wachsleichen, die am Ende der Grabruhe oft eingeäschert werden müssen.

Im Vergleich zur klassischen Erdbestattung ist die Reerdigung außerdem mit einer geringeren Umweltbelastung verbunden. Im Gegensatz zu traditionellen Bestattungsmethoden liegt der Fokus darauf, den Körper und seine Nährstoffe wieder der Natur zuzuführen.

Allerdings beschränken die aktuellen gesetzlichen Regelungen die Verfügbarkeit der Reerdigung erheblich. Während die traditionelle Erdbestattung flächendeckend erlaubt ist, steht die Reerdigung nur in Schleswig-Holstein als Alternative zur Verfügung.

Kritik an die Reerdigung und Herausforderungen

Trotz wachsendem Interesse an der Reerdigung als Alternative zu traditionellen Bestattungsmethoden begegnen ihr Politik und Forschung mit Kritik.

Experten weisen darauf hin, dass die bisherigen Forschungsergebnisse noch nicht ausreichend sind, um die Unbedenklichkeit der Reerdigung vollständig zu garantieren. Besonders deutlich wurde diese Skepsis in Bayern, wo die Genehmigung von Reerdigungen mit Verweis auf eine mögliche „Verletzung der Würde des Verstorbenen und des Pietätsempfindens der Allgemeinheit" verweigert wurde.

Praktische Einschränkungen ergeben sich aus der begrenzten Verfügbarkeit der Transformationskokons für Reerdigungen. Momentan gibt es nur wenige Kokons, die für Reerdigungen zur Verfügung stehen. Weil jeder Kokon im Prozess für bis zu 50 Tage belegt ist und zwischenzeitlich gereinigt werden muss, können mit einem einzelnen Kokon jährlich maximal 7 Reerdigungen durchgeführt werden.

Bei ausgelasteten Kapazitäten wird zwar der nächste verfügbare Kokon reserviert, doch eine zeitnahe Durchführung kann nicht immer gewährleistet werden. Wenn Sie die Kosten der Reerdigung bereits teilweise oder vollständig bezahlt haben, erhalten Sie nur einen Teil Ihres Geldes zurück. Sollte die Reerdigung nicht durchgeführt werden können, erstattet Ihnen der Anbieter Ihre bereits geleisteten Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20 % zurück. Dasselbe gilt, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt gegen eine Reerdigung entscheiden sollten.

Technische Limitierungen schränken zudem die Zugänglichkeit ein. Die Kokons sind für ein Körpergewicht von 100 kg und eine Größe von etwa 190 cm ausgelegt. Personen, die diese Maße deutlich überschreiten, können nicht reerdigt werden.

Auch aus ethischer Sicht gibt es Bedenken. Da der Kokon regelmäßig bewegt werden muss, sehen manche Kritiker darin eine Störung der Totenruhe.

Vor- und Nachteile einer Reerdigung

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Vor- und Nachteile einer Reerdigung auf einen Blick.

Vorteile Nachteile
  • Sicherstellung der Kompostierung
  • Eingeschränkte Verfügbarkeit
  • Umweltschonender als traditionelle Bestattungsformen
  • Durchführung aktuell nur in Schleswig-Holstein möglich
  • Positive Auswirkung auf die Biodiversität des Friedhofbodens
  • Beisetzung der Erde bisher nur in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern möglich
  • Pflanzen, die an der Grabstelle eingepflanzt wurden, können nach einer vorher vereinbarten Frist in den eigenen Garten umgesetzt werden
  • Nur bis zu einem Körpergewicht von 100 kg und einer Größe von etwa 190 cm möglich
  • Rückführung in den Kreislauf der Erde kann tröstlich wirken
  • Wenig erforscht

Häufige Fragen

  • Wie viel neue Erde entsteht durch eine Reerdigung?

    Die Menge an neuer Erde, die durch die Reerdigung entsteht, variiert je nach Größe und Gewicht des Verstorbenen. Durch das zusätzliche pflanzliche Substrat entsteht dabei mehr Erde als der Körper selbst wiegt. Als Faustformel gilt laut dem Anbieter, dass am Ende etwa das Anderthalbfache des Körpers in Form von Erde entsteht.

  • Werden dem Kokon zur Zersetzung des Körpers Chemikalien beigefügt?

    Die gesamte Kompostierung des Körpers geschieht bei einer Reerdigung ohne die Zugabe von Chemikalien. Die Mikroorganismen, die den Körper während des Prozesses in Erde umwandeln, sind vollkommen natürlich und befinden sich sowohl auf dem pflanzlichen Substrat als auch auf dem Körper des Verstorbenen selbst.

  • Ist die Reerdigung in Deutschland erlaubt?

    Die Reerdigung selbst ist in Deutschland nur teilweise erlaubt. Noch gelten starke standortabhängige Unterschiede. Auch die Einbettung der Humuserde ist durch fehlende Gesetzgebungen stark eingeschränkt.

  • Wo ist in Deutschland eine Reerdigung möglich?

    Momentan ist die Reerdigung selbst nur an zwei Standorten in Kiel und Mölln in Schleswig-Holstein möglich. Zwar können sich auch Personen aus anderen Bundesländern nach ihrem Ableben dort reerdigen lassen, die Erde darf zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nur auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eingebettet werden.

  • Was kann ich tun, wenn Reerdigungen in meinem Bundesland nicht erlaubt sind?

    Wenn Sie eine Reerdigung planen / wünschen, Ihr Bundesland dies aber aktuell nicht gestattet, gibt es dennoch eine Möglichkeit:

    Grundsätzlich können sich auch Personen mit Wohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein nach ihrem Tod dorthin überführen lassen, um reerdigt zu werden. Die zusätzlichen Kosten der Überführung können je nach Distanz unterschiedlich ausfallen.

    Um die langfristige Etablierung von Reerdigung zu unterstützen, weist „MEINE ERDE“ darauf hin, dass sich Interessierte mit ihrem Wunsch an die Landtagsabgeordneten ihres Wahlkreises wenden können. Dadurch soll langfristig eine Anpassung des dort geltenden Bestattungsgesetzes erreicht werden.

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