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David Goldschmitt, CHECK24-Experte für Sterbegeldversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 18.09.2024
Die Kosten für eine Beerdigung bestehen im Wesentlichen aus diesen Bausteinen:
Dazu kommen behördliche Gebühren, etwa für die Ausstellung der Sterbeurkunde und des Totenscheins, sowie die Kosten für die Ausrichtung einer Trauerfeier inklusive Leichenschmaus.
Bestattungspflicht
In Deutschland ist die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens im Rahmen einer Beerdigung gesetzlich verpflichtend. Diese Vorschrift betrifft jedoch ausschließlich die Aufbewahrung und den Transport des Leichnams (etwa zum Friedhof), da dies privat nicht erlaubt ist. So sind auch die damit anfallenden Kosten für einen Bestatter unumgänglich.
Die gängigste Art der Bestattung in Deutschland ist die Erdbeisetzung auf einem Friedhof in einem Sarg oder einer Urne. Eine Kostenaufstellung für eine Bestattung kann wie folgt aussehen:
Leistung | Kosten |
---|---|
Beratung und Betreuung durch einen Bestatter | 400 € |
Versorgung des Verstorbenen | 300 € |
Gebühren und Urkunden | 250 € |
Hochwertiger Sarg | 1.950 € |
Aufbahrung und Abschiednahme | 200 € |
Überführung | 600 € |
Trauerfeier in einer Trauerhalle | 950 € |
Trauerdruck | 250 € |
Reihengrab | 2.000 € |
Einfacher Grabstein mit Inschrift | 1.100 € |
Gesamtkosten | 8.000 € |
Bei diesen Angaben handelt es sich um unverbindliche Kostenschätzungen. Die tatsächlichen Preise können je nach Region und Bestatter variieren und sind zudem von persönlichen Wünschen und weiteren Zusatzleistungen abhängig. Zudem fehlen in dieser Kalkulation die laufenden Kosten für die Grabpflege über die Zeit der Nutzungsdauer der Grabstelle. Diese gilt es noch extra zu berechnen. Für eine genaue Kalkulation sollten Sie sich einen individuellen Kostenvoranschlag von einem Bestatter einholen.
30 bis 40 Prozent der Menschen in Deutschland wünschen sich nach wie vor eine klassische Erdbestattung, die gleichzeitig auch die teuerste Variante darstellt. Ein bedeutender Kostenfaktor ist hier der Sarg, welcher zwischen 500 € in einer einfachen Ausführung und 2.500 € in gehobener Qualität aus Edelholz liegen kann. Zudem sind die Grabstellen für Erdbestattungen kostspieliger, da sie mehr Platz benötigen als etwa ein Urnengrab.
Von | Bis | |
---|---|---|
Dienstleistung des Bestatters | 3.300 € | 6.300 € |
Friedhofsgebühren | 1.300 € | 5.200 € |
Steinmetz | 810 € | 6.200 € |
Gesamtkosten | 5.410 € | 17.700 € |
Die Feuerbestattung ist ebenfalls eine beliebte Art der Bestattung in Deutschland, da sie im Vergleich zur klassischen Sargbestattung preiswerter ausfällt. Das liegt zum einen an den Kosten für die Urne, die niedriger ausfallen als die Kosten für einen Sarg. Zum anderen ist die Grabstelle für eine Urne deutlich günstiger, weil sie in der Regel deutlich kleiner ausfällt. Auch die Baumbestattung ist eine Variante der Feuerbestattung.
Von | Bis | |
---|---|---|
Dienstleistung des Bestatters | 3.200 € | 6.000 € |
Friedhofsgebühren | 650 € | 4.000 € |
Steinmetz | 810 € | 6.200 € |
Gesamtkosten | 4.660 € | 16.200 € |
Wie auch bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam vor einer Seebestattung eingeäschert. Anschließend wird die Asche in eine spezielle Seeurne gefüllt. Diese wird ins Meer hinabgelassen, wo sie sich langsam auflöst. Anders als bei Erdbestattungen gibt es bei einer Seebestattung keine feste Grabstelle und somit auch keine Friedhofsgebühren oder andere Folgekosten für die Grabstelle. Allerdings fallen extra Kosten für die Reederei an. Zudem gibt es keinen festen Kontaktpunkt für die Hinterbliebenen.
Von | Bis | |
---|---|---|
Dienstleistung des Bestatters | 3.500 € | 8.000 € |
Gebühren der Reederei | 650 € | 2.000 € |
Gesamtkosten | 4.150 € | 10.000 € |
Bei den hier aufgeführten Kosten für die gängigsten Bestattungsarten in Deutschland handelt es sich um die Durchschnittskosten von 3.200 teilnehmenden Bestattern des Bundesverbandes Deutscher Bestatter. Die Kosten für Friedhofsgebühren und die Kosten für Dienstleistungen von Drittanbietern sind ebenfalls Richtwerte und variieren je nach Region, der Größe der Trauergemeinde und den jeweiligen Anbietern. Holen Sie daher mehrere Angebote von Bestattungsinstituten und weiteren Dienstleistern ein und informieren Sie sich bei Friedhöfen über die dort üblichen Kosten und Gebühren.
Oftmals ist von Discount- und Billigbeerdigungen die Rede. Hier ist Vorsicht geboten. Versprechen Anbieter zu viel Leistung zu Preisen weit unter dem Marktdurchschnitt, geht das oft zulasten der Qualität der Dienstleistung.
Dabei gibt eine Reihe von seriösen und kostengünstigen Bestattungsmöglichkeiten zur Auswahl. Eine anonyme Feuerbestattung kostet etwa 2.000 €. Es fallen nur die Kosten für das Krematorium, den Bestatter und die Friedhofsgebühren an. Die laufenden Gebühren fallen dabei deutlich niedriger aus, da es keine feste Grabstelle gibt. Zudem entfallen die Kosten für eine Trauerfeier.
Noch günstiger ist eine unbegleitete und anonyme Waldbestattung. Anders als bei der Feuerbestattung werden die sterblichen Überreste in einem Ruhewald beerdigt. Damit entfallen die Friedhofsgebühren gänzlich und es entstehen keine laufenden Kosten.
Am günstigsten ist eine unbegleitete Seebestattung. Im Zuge der Beisetzung werden mehrere Seeurnen zeitgleich von einer Reederei ins Meer gelassen. Der gesamte Bestattungsprozess ist anonym und es fallen lediglich Kosten für den Bestatter, das Krematorium und die Reederei an. Letztere fallen durch die parallelen Beisetzungen besonders gering aus. Im Anschluss entstehen keine weiteren Kosten.
Eine Beerdigung für unter 2.000 € ist also möglich, aber auch mit erheblichen Einschränkungen für die Trauernden verbunden und daher nicht für jeden empfehlenswert.
Grundsätzlich gilt, dass die Erben des Verstorbenen für die Kosten der Bestattung aufkommen müssen (§ 1968 BGB). Dies gilt auch dann, wenn die Erben die Bestattung gar nicht selbst veranlassen, also andere Personen die Bestattung durchführen. Schlagen die Erbberechtigten das Erbe aus, so müssen Unterhaltspflichtige (z.B. Kinder oder Eltern des Verstorbenen) für die Kosten aufkommen.
In jedem Fall gilt: Sollten die Zahlungspflichten nachweisbar mittellos und nicht dazu in der Lage sein, für die Kosten einer Bestattung aufzukommen, so übernimmt das Sozialamt die Kosten (nach § 74 SGB XII) in einem Rahmen von 2.500 bis 3.000 € für eine Sozialbestattung.
Um die Erben im Sterbefall finanziell zu entlasten, sorgen viele Menschen bereits noch zu Lebzeiten vor. Es gibt vier gängige Optionen der finanziellen Bestattungsvorsorge:
Klassisches Sparen: Die einfachste Art der finanziellen Vorsorge. Sie legen das Geld durch eine Einmalzahlung oder durch regelmäßige Raten auf einem Sparkonto an, auf welches Ihre Erben im Todesfall schnellen Zugriff haben. Der Nachteil an dieser Methode ist, dass das Geld nicht zweckgebunden ist. Das bedeutet, dass Sie keine Kontrolle darüber haben, ob das Geld nach Ihrem Tod auch vollständig in Ihrem Sinne verwendet wird. Zudem brauchen Sie – je nach finanzieller Situation – vielleicht eine Weile, bis Sie die nötige Stumme angespart haben.
Risikolebensversicherung: Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Nachkommen im Todesfall finanziell ab. Sie eignet sich nur bedingt für die Absicherung von Beerdigungskosten, da Sie eher in jüngeren Jahren mit sehr hohen Versicherungssummen abgeschlossen wird und vorrangig dazu dient, etwa eine Baufinanzierung oder eine junge Familie abzusichern. Zudem ist sie mit Gesundheitsfragen verbunden, weshalb es Personen mit ernsthaften Vorerkrankungen schwer haben, einen entsprechenden Tarif abzuschließen. Die Laufzeit ist begrenzt und je höher das Eintrittsalter zu Beginn der Versicherung ist, desto höher ist auch der Versicherungsbeitrag. Viele Versicherer bieten den Schutz außerdem nur für Personen bis zu einem Alter von maximal 75 Jahren an, in einigen Fällen auch bis zu einem Alter von 85 Jahren. Versterben Sie in höherem Alter, wären Sie in diesem Fall nicht mehr abgesichert.
Sterbegeldversicherung: Die Sterbegeldversicherung wurde speziell zur Absicherung von Bestattungskosten entworfen. Die Versicherungssumme kann exakt auf die zu erwartenden Kosten der Beerdigung abgestimmt werden und ein Abschluss ist auch noch in hohem Alter und mit Vorerkrankungen möglich. Es kann eine Beitragsbefreiung mit Alter 65, 75 oder 85 abhängig vom Eintrittsalter und Versicherer gewählt werden. Dadurch zahlen Sie nur bis zu dieser Altersgrenze, haben dann aber einen lebenslangen beitragsfreien Versicherungsschutz. Damit eignet sich eine Sterbegeldversicherung besser für die Absicherung von Bestattungskosten als eine Risikolebensversicherung. Im Vergleich zum klassischen Sparen müssen Sie die Summe nicht erst ansparen, sondern sind umgehend vollständig abgesichert.
Bestattungsvorsorgevertrag: Im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages organisieren und finanzieren Sie die Beerdigung noch zu Lebzeiten mit einem Bestatter Ihrer Wahl. Dieser führt die Beerdigung im Todesfall nach Ihren Wünschen aus. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Sie volle Kontrolle über die Gestaltung Ihrer Beerdigung haben und Ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch vollständig entlastet werden. Jedoch müssen Sie die Kosten der Beerdigung bereits zu Lebzeiten begleichen.
Alternativ kann bei einer Sterbegeldversicherung auch ein Bestatter als Empfänger der Versicherungsleistung eingetragen und somit eine Bestattungsvorsorge finanziert werden.
Die Kosten für eine Beerdigung sind nur unter der Erfüllung von zwei bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzbar:
Liegt der Nachlass des Verstorbenen beispielsweise bei 20.000 € und die Kosten der Bestattung belaufen sich auf 12.000 €, so wären die Kosten in vollem Umfang durch den Nachlass gedeckt. Damit könnten die Kosten nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zum Nachlass des Verstorbenen gehören dabei nicht nur Barwerte, sondern auch Sachwerte, wie etwa Immobilien.