Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Vom Wechselauftrag bis zur endgültigen Umstellung vergehen in der Regel vier bis zehn Wochen. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Umzug in eine neue Wohnung, kann der Wechsel auch schneller gehen, bzw. sogar bis zu sechs Wochen rückwirkend zum Einzugsdatum erfolgen. Länger dauern kann es hingegen, wenn der aktuelle Stromvertrag bzw. Gasvertrag noch läuft und kein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht. Dann beginnt der neue Vertrag erst nach Ablauf des alten. Wichtig: Während der Umstellung läuft der Strom durchgehend weiter.
Der Tarifvergleich und der anschließende Anbieterwechsel über CHECK24 sind kostenlos. Auch Energieversorger dürfen per Gesetz keine Wechselgebühren erheben.
Nach der Übermittlung des Wechselauftrags nimmt der neue Versorger in der Regel innerhalb von drei Wochen Kontakt mit Ihnen auf. Wenn Sie nach mehr als drei Wochen noch keine Eingangsbestätigung Ihres Anbieters erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren neuen Versorger oder an unseren Kundenservice.
Eine unterbrechungsfreie Belieferung mit Strom und Gas ist auch bei einem Anbieterwechsel garantiert. Die sogenannte Grundversorgungsverordnung verpflichtet den örtlichen Grundversorger dazu, Haushalte im entsprechenden Gebiet mit Energie zu beliefern. Wenn der neue Vertrag nicht direkt an den alten anschließt, springt der Grundversorger ein.
Um den Anbieter zu wechseln, sind keine technischen Arbeiten am Zähler notwendig. Der Zähler wird nach einem Wechsel weiterhin vom örtlichen Netzbetreiber gewartet und abgelesen.
Auch der Gas- oder Stromanbieterwechsel bei Umzug ist kein Problem. Geben Sie in Ihrem Wechselauftrag an, dass es sich um einen Neueinzug handelt und vermerken Sie das Einzugsdatum. Da ein Wechsel drei bis zehn Wochen dauern kann, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden. Andernfalls springt in der Zwischenzeit der örtliche Grundversorger ein und erstellt eine Abrechnung für die Übergangsphase. Sie stehen also auch bei einem Wohnungswechsel niemals ohne Strom bzw. Gas da. Egal ob Grundversorger oder Alternativanbieter: Bei einem Umzug sollten Sie selbst den Anbieter kündigen.
Wenn Sie sich vor Ihrem Umzug in der Grundversorgung befinden, können Sie Ihren Grundversoger zwei Wochen vor Auszug kündigen. Das ist gesetzlich festgelegt. Falls Sie einen Laufzeitvertrag mit einem alternativen Anbieter abgeschlossen haben, sollten Sie die AGB noch einmal durchlesen. Üblicherweise besteht eine Extraklausel für den Umzug. Die meisten Anbieter gewähren bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht. Aber Achtung: Eventuelle Bonusauszahlungen, die erst ab einer bestimmten Lieferzeit gewährt werden, entfallen dadurch meist. Manche Versorger bieten auch an, dass man den Vertrag an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Wer dies vorhat, sollte sich spätestens sechs Wochen vor dem Umzug bei seinem Anbieter informieren.
Im Falle eines Stromausfalls (sogenannter Blackout) oder anderen Störungen ist auch nach einem Wechsel nach wie vor der örtliche Netzbetreiber verantwortlich. Dieser ist dazu verpflichtet, jegliche Netzstörungen schnellstmöglich zu beheben. Kunden, die nicht wissen wer ihr zuständiger Netzbetreiber ist, können dies bei dem lokalen Grundversorger erfragen.
Bei einem Energieanbieter-Wechsel kündigt in der Regel der neue Versorger für Sie. Nur in zwei Ausnahmefällen sollten Sie selbst den Gas- oder Stromanbieter kündigen: Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung in Anspruch nehmen oder wenn Ihr Laufzeitvertrag in Kürze ausläuft. Denn viele Verträge verlängern sich automatisch (z. B. 6-12 Monate), wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Um eine weitere Bindung an den alten Anbieter zu vermeiden, sollten Sie in diesem Fall die Kündigung selbst vornehmen.
Wenn Ihr Energieanbieter die Preise erhöht oder Sie umziehen, haben Sie in den meisten Fällen ein Sonderkündigungsrecht, und können vor Ende der Mindestvertragsdauer Ihren Vertrag kündigen. Details zum Sonderkündigungsrecht bei Ihrem Stromanbieter und -tarif finden Sie in den jeweiligen AGB.
Um herauszufinden welche Tarife an Ihrem Wohnort abschließbar sind, müssen Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch angeben. Anschließend werden alle verfügbaren Angebote aufgelistet. Wenn Sie Ihre Suche verfeinern möchten und sich zum Beispiel für Ökostrom oder Ökogas interessieren, können Sie die Suchfilter entsprechend anpassen.
Die CHECK24-Richtlinien zum Verbraucherschutz wurden festgelegt, um Sie bei einem Anbieterwechsel abzusichern. Sie helfen Ihnen dabei, möglichst verbraucherfreundliche Tarife zu finden. Im Stromvergleich werden automatisch nur Tarife angezeigt, die diesen Richtlinien entsprechen. So werden etwa nur Angebote aufgelistet, deren Neukundenboni nicht über das wahre Preisniveau hinwegtäuschen. Zudem müssen alle Steuern und Abgaben bereits in den Preisen miteingerechnet sein.
Damit Sie Tarife zu fairen Bedingungen finden, ist der Tarifrechner voreingestellt. Bei den empfohlenen Einstellungen werden nur Angebote angezeigt, die den CHECK24-Richtlinien entsprechen. Sie weisen eine monatliche Zahlweise, eine maximale Laufzeit von zwölf Monaten und eine Preisgarantie von mindestens einem Jahr auf. Zudem werden keine Pakettarife aufgelistet und die jeweiligen Anbieter wurden von anderen Kunden weiterempfohlen. Am CHECK24 geprüft-Siegel erkennen Sie auf den ersten Blick einen verbraucherfreundlichen Tarif, da dieser von unseren Energieexperten für Sie vorab genau überprüft wurde.
Ökostrom wird aus regenerativen Energien gewonnen. Im Gegensatz zu herkömmlichem Strom aus Kohle- oder Atomkraftwerken stammt Ökostrom aus Windkraft, Solarenergie oder Biomasse. Durch die Ökostromproduktion wird der CO2-Ausstoß reduziert. Viele Stromversorger haben bereits Ökostromtarife im Angebot, die oftmals sogar günstiger sind als beim örtlichen Grundversorger.
Wer einen Ökogas-Tarif abschließen möchte, kann sich zwischen Biogastarifen oder Klimatarifen entscheiden. Biogas entsteht durch die Vergärung von Biomasse. Verbrennt Biogas, wird nur der Anteil an Kohlendioxid freigesetzt, den die Pflanzen zuvor aufgenommen haben. Biogas ist somit klimaschonender als herkömmliches Erdgas. Bei Klimatarifen bieten die Gasversorger herkömmliches Erdgas an. Den entstehenden CO2-Ausstoß gleichen sie allerdings in Klimaschutzprojekten wieder aus.
Bei einem Pakettarif kaufen Sie eine bestimmte Menge (ein Paket) an Kilowattstunden zu einem festen Preis. Auch wenn Sie über das Jahr hinweg weniger Kilowattstunden verbrauchen, müssen Sie den Preis für das ganze Paket bezahlen. Wenn Sie hingegen mehr verbrauchen, wird nach einem Mehrverbrauchs-Arbeitspreis abgerechnet, der üblicherweise viel höher ist als der normal angebotene Arbeitspreis. Ein Pakettarif ist daher nur für Verbraucher geeignet, die ihren Stromverbrauch exakt einschätzen können und seit Jahren eine konstante Energiemenge verbrauchen.
Wer mit einer Nachtspeicherheizung heizt, kann in der Regel auch Heizstrom beziehen. Es gibt nur eine Ausnahme: Der Verbrauch Ihrer Nachtspeicherheizung wird gemeinsam mit dem Haushaltsstrom gemessen, und zwar durch einen Eintarifzähler. Ein Eintarifzähler unterscheidet nicht zwischen Hoch- und Niedertarif (auch Tag- und Nachtstrom genannt). In allen anderen Fällen können Sie Wärmestrom für Ihre Nachtspeicherheizung beziehen. Neben den örtlichen Grundversorgern bieten immer mehr alternative Versorger günstige Heizstromtarife an. Mit unserem Heizstromvergleich finden Sie in wenigen Sekunden den passenden Heizstromanbieter.
Für Wärmepumpen gibt es spezielle Heizstromtarife. Neben dem jeweiligen Grundversorger bieten auch immer mehr alternative Energieversorger spezielle Heizstromtarife für Wärmepumpen an. Mit unserem Heizstromvergleich erhalten Sie einen Überblick über die an Ihrem Wohnort verfügbaren Tarife für Wärmepumpen.
Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, können Sie dies im Vergleich unter der Option „individuelle Einstellungen“ angeben. Sie müssen lediglich eingeben, wie hoch der Anteil Ihres Stromverbrauchs in der Nebenzeit sein wird, also wie viel Prozent Ihres Stroms Sie ungefähr nachts verbrauchen. Sie erhalten im Anschluss eine Liste aller Versorger, die Kunden mit Zweitarifzähler beliefern.
Ein Smart Meter ist ein intelligenter Stromzähler bestehend aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinrichtung (Gateway). Sie erkennen ein Smart Meter daran, dass es Ihren Strombrauch auf einem digitalen Display anzeigt. Meist sind intelligente Stromzähler weiß. Die meisten Verbraucher haben jedoch nach wie vor einen analogen Stromzähler mit einem mechanischen Rollen-Zählwerk, diese Zähler sind üblicherweise schwarz. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden, sind Sie seit Januar 2020 verpflichtet, ein Smart Meter für Ihren Haushalt einbauen zu lassen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen intelligenten Stromzähler besitzen, kontaktieren Sie bitte Ihren Energieanbieter oder Netzbetreiber.
Der Strompreis setzt sich aus den Kosten für Energiebeschaffung, Vertrieb und Netznutzung zusammen. Dazu kommen staatliche Abgaben und Steuern. Der Gaspreis besteht analog dazu ebenfalls aus verschiedenen Bestandteilen und steuerlichen Abgaben. Die Energieanbieter haben nur auf die nicht staatlich vorgegebenen Preisbestandteile direkten Einfluss.
Der Abschlag ist die regelmäßige Zahlung an den Energieanbieter. Meist erfolgen die Abschlagszahlungen monatlich. Die Höhe des Abschlags ergibt sich aus den Jahreskosten geteilt durch die Anzahl der Monate. Die Jahreskosten wiederum berechnen sich aus dem Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde und dem Grundpreis. Die meisten Versorger teilen das Berechnungsjahr durch zwölf Monate. Die monatlichen Zahlungen werden häufig auf glatte Eurobeträge aufgerundet.
Es gibt verschiedene Preisgarantien. Die meisten Anbieter bieten eine Preisfixierung für einen gewissen Zeitraum an. Diese umfasst in der Regel alle Preisbestandteile mit Ausnahme aller Steuern und staatlichen Abgaben (z. B. EEG-Umlage). Mit einer langen Preisfixierung, die idealerweise für die gesamte Vertragslaufzeit gilt, bleiben Verbraucher möglichst lange vor extremen Preisschwankungen geschützt. Weniger häufig sind die Netto- oder Bruttopreisgarantie. Eine Nettopreisgarantie beinhaltet alle Preisbestandteile ausschließlich der Mehrwertsteuer sowie der Gas- oder Stromsteuer. Eine Bruttopreisgarantie hingegen umfasst alle Preisbestandteile inklusive eventueller Steuererhöhungen oder Abgaben.
Jeder Strom- bzw. Gaspreis besteht aus Grundpreis und Arbeitspreis. Der Arbeitspreis gibt den Preis an, den Sie pro verbrauchter Kilowattstunde Strom oder Gas zahlen müssen. Er wird auch Verbrauchspreis genannt. Der Grundpreis ist eine monatliche feste Gebühr, der für Ihren Strom- bzw. Gasanschluss erhoben wird.
Aktuell kostet 1 Kilowattstunde (kWh) Strom durchschnittlich 25,65 Ct pro kWh (Verbrauch: 5.000 kWh). Eine Kilowattstunde Gas kostet aktuell durchschnittlich 10,79 Ct pro kWh (Verbrauch: 20.000 kWh). Alle Angaben beruhen auf Daten des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Einen Neukundenbonus erhalten Sie üblicherweise am Ende des ersten Belieferungsjahres. Der Bonus wird mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet oder ausgezahlt. Voraussetzung für den Erhalt eines Neukundenbonus ist meist, dass Sie in den letzten sechs Monaten keinen Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen geschlossen haben.
Abhängig vom Energieversorger wird ein Sofortbonus bereits zwischen vier und zwölf Wochen nach Lieferbeginn ausgezahlt. Wie beim Neukundenbonus ist in der Regel Voraussetzung für die Auszahlung des Sofortbonus, dass Sie in den letzten sechs Monaten keinen Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen geschlossen haben.
Diesen Bonus erhalten Sie exklusiv bei CHECK24, wenn Sie in den letzten sechs Monaten noch keinen Vertrag mit Ihrem Versorger geschlossen haben. Der Bonus wird im Zeitraum zwischen vier und zwölf Wochen nach Zustandekommen des neuen Vertrags überwiesen.
Beide Bonusarten wollen Neukunden für den Wechsel belohnen. Während der klassische Neukundenbonus in der Regel nach dem ersten Belieferungsjahr mit der Jahresrechnung verrechnet oder ausbezahlt wird, wir der Sofortbonus kurzfristig nach Lieferbeginn (vier bis zwölf Wochen) an den Neukunden überwiesen. In einigen Fällen übernimmt CHECK24 die Auszahlung des Sofortbonus an die Kunden.
Bei einigen Tarifen wird – oft zusätzlich zu anderen Boni – ein Erstwechslerbonus gewährt. Den Erstwechslerbonus erhalten Kunden, die noch nie ihren Stromanbieter gewechselt haben, also ihren Strom noch vom örtlichen Grundversorger beziehen. Den Erstwechslerbonus erhalten Sie vom jeweiligen Versorger, den CHECK24 Erstwechslerbonus direkt von uns. Um welche Art von Erstwechslerbonus es sich handelt, ist tarifabhängig.
Der Bonus wird nach 12 Monaten Belieferungszeit ausbezahlt. Wenn Kunden nach dem ersten Belieferungsjahr wieder kündigen, sollten sie darauf achten, dass sie die vollen 12 Monate von dem Versorger beliefert wurden. Sonst verfällt die Bonuszahlung. Deshalb sollten sie genau auf die Kündigungsfristen achten.
Abschlagsreduzierende Boni und Rabatte (kurz: Abschlagsrabatte) werden über das Jahr hinweg gutgeschrieben oder direkt mit den monatlichen Abschlägen verrechnet. Bei verbrauchsabhängigen Rabatten (beispielsweise auf den Arbeitspreis) kalkuliert der Anbieter zunächst mit dem von Ihnen angegebenen Verbrauch. Am Jahresende wird der Rabatt auf den tatsächlichen Verbrauch korrigiert.
Bei den meisten Versorgern können Sie bereits bis zu 6 Monate im Voraus Strom bzw. Gas bestellen.
Für den Anbieterwechsel wird der Zählerstand nicht benötigt. Dieser wird in der Regel von dem neuen Anbieter abgefragt. Für den Wechsel ist neben den Grunddaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum die Zählernummer erforderlich. Diese finden Sie auf dem Stromzähler bzw. Gaszähler oder auf Ihrer letzten Rechnung.
Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder direkt auf Ihrem Stromzähler bzw. Gaszähler. Diese befinden sich entweder in der Wohnung oder in den Kellerräumen. Die Zählernummer ist eine feststehende, sich nicht verändernde Nummer mit vier bis 16 Ziffern. Sie steht meist über oder unter einem Strichcode. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Zählerstand. Der Zählerstand verändert sich je nach Energieverbrauch und gibt die aktuelle Zahl der bisher verbrauchten Kilowattstunden an.
Ihre Kundennummer finden Sie auf der letzten Jahresrechnung Ihres derzeitigen Anbieters. Sie wird häufig auch als Vertragskontonummer bezeichnet.
Ihre Bankverbindung müssen Sie nur angeben, wenn Sie die Zahlungsart "Lastschrift" auswählen. So können Sie bequem am Lastschriftverfahren teilnehmen. Ihr neuer Energieanbieter bucht jeden Monat pünktlich den vertraglich vereinbarten Abschlag von Ihrem Konto ab. Zudem können eventuelle Bonusauszahlungen auf das angegebene Konto überwiesen werden. Wenn Sie die Zahlungsart "Überweisung" wählen, können Sie ihren Monatsabschlag selbst überweisen. Bei beiden Zahlungsarten entstehen keine Zusatzkosten.
Wenn der Wechselauftrag bereits von CHECK24 an den neuen Anbieter übermittelt ist, können Verbraucher direkt beim Versorger ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Kontaktdaten des Anbieters finden Sie auf dem Wechselauftrag. Ist der Auftrag noch nicht übermittelt, kann er noch von unseren Kundenbetreuern storniert werden.
Die Widerrufsfrist beginnt bei Energielieferverträgen mit Abschluss des Vertrages und nicht erst mit Beginn der Belieferung. Ab Erhalt der Widerrufsbelehrung haben Sie 14 Tage das Recht, den Auftrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsbelehrung finden Sie gewöhnlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Energieanbieters.
Eine Ausnahme gibt es bei Gewerbetarifen. Da es sich um Verträge zwischen Kaufleuten handelt, ist hier der Widerruf des Vertrags grundsätzlich nicht möglich. Viele Anbieter gewähren Gewerbekunden dieses Recht aber dennoch.
Ihren Widerruf können Sie wahlweise per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail erklären. Die schriftliche Form ist zu empfehlen, damit Sie den Widerruf auch zu Ihren Unterlagen nehmen können. Sie können auch das vorgedruckte Widerrufsschreiben Ihres Energieanbieters nutzen. Dieses muss einer Widerrufserklärung immer beiliegen.
Sie können Ihren Widerruf jedoch auch ganz unkompliziert in unserem Energiecenter über die Funktion "Vertrag widerrufen" erklären. Diese finden Sie in Ihrer Vertragsansicht.
So lange Ihr Auftrag noch nicht durch CHECK24 an den Anbieter weitergeleitet wurde, können Sie im Energiecenter über den Stornobutton widerrufen. In diesem Fall erfolgt keine Übergabe an den Anbieter und Sie erhalten eine Bestätigung von unserem System. Anschließend können Sie direkt wieder einen neuen Auftrag abschließen.
Sollte Ihr Auftrag bereits an den neuen Anbieter weitergeleitet worden sein, muss der Widerruf direkt an den Anbieter geschickt werden. Dafür können Sie unseren Widerrufsbutton nutzen. In diesem Fall warten Sie zunächst die Widerrufsbestätigung des Anbieters ab, bevor Sie einen neuen Auftrag erstellen.
Der Grund dafür liegt darin, dass trotz Ihres Widerrufs bereits automatische Wechselprozesse angestoßen worden sind, die zum Teil nicht rückgängig gemacht werden können bzw. erst einmal wieder gestoppt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energieversorger oder die Anmeldung des Stromzählers beim Netzbetreiber. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Erfahrungsgemäß sollte Ihr Widerruf spätestens nach einer oder allerhöchstens zwei Wochen bestätigt sein.
Wenn Ihr Anbieter derzeit viele Anfragen erhält, kann es unter Umständen länger dauern. Die Frist zum Widerruf kann dadurch jedoch nicht verpasst werden, da der Nachrichteneingang entscheidend ist. Auch wenn Ihre Anfrage nach Ablauf der Widerrufsfrist bearbeitet wird, ist Ihr Widerruf dennoch gültig.
Wenn Sie Ihren Vertrag wirksam widerrufen haben, besteht der Vertrag nicht mehr und ist so gestellt, als wäre er nie zustande gekommen.
Sollten Sie bis zu Ihrem Widerruf bereits Energie erhalten haben, müssen Sie die erhaltenen Leistungen bezahlen.
Beachten Sie: Möglicherweise ist Ihr alter Energievertrag bereits durch den neuen Anbieter gekündigt worden. Dieser wird durch den Widerruf den neuen Vertrags nicht wieder gültig. Sie können jedoch bei Ihrem alten Energieversorger anfragen, ob eine Rücknahme der Kündigung möglich ist. Als weitere Möglichkeiten können Sie einen neuen Anbieter beauftragen oder Ihr Grundversorger übernimmt die Belieferung.
Falls Sie während des Auftragsprozesses falsche Angaben gemacht haben, weil Sie sich beispielsweise bei Ihrem Energieverbrauch oder Ihrer Zählernummer vertippt haben, können Sie diese Angaben entweder direkt beim Energieversorger oder über unseren Kundenservice anpassen lassen. Es ist daher nicht nötig, dass Sie den aktuellen Vertrag widerrufen und neu abschließen.
Innerhalb der Widerrufsfrist (14 Tage ab Erhalt der Widerrufsbelehrung) ist ein Widerruf immer möglich.
Wenn der geplante Lieferbeginn mehr als drei Wochen in der Zukunft liegt, sollte ein Widerruf kein Problem darstellen. In diesem Fall meldet Ihr neuer Anbieter den Auftrag beim Netzbetreiber wieder ab und storniert die Belieferung. Bitte beachten Sie: Die Kündigung des bisherigen Versorgers kann nicht zurückgenommen werden. Sie müssen daher entweder einen neuen Anbieter beauftragen oder Ihr Grundversorger übernimmt die Belieferung. Ein neuer Anbieter braucht meist 14 Werktage zur Umstellung.
Wenn der geplante Lieferbeginn weniger als drei Wochen in der Zukunft liegt oder bei einem Einzug eventuell sogar in der Vergangenheit, dann erfolgt auf jeden Fall eine Belieferung durch Ihren neuen Energieversorger. Der Anbieter, bei dem Sie Ihren Widerruf eingereicht haben, meldet die Belieferung dann schnellstmöglich ab. Die Strom- bzw. Gaslieferungen, die Sie bis zu Ihrem Widerruf erhalten haben, müssen Sie aber dennoch bezahlen. Nach der Abmeldung übernimmt Ihr zuständiger Grundversorger die Belieferung, da die Abmeldung schneller möglich ist als die Anmeldung.