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Grundversorgung Strom:
Infos zu Grund- und Ersatzversorgung

19.12.2022
Was muss ich aktuell beachten?
  • Neuregelung Preissplitting von Bestands-und Neukundentarifen: Neukunden befinden sich automatisch in der Ersatzversorgung (höhere Preise möglich) und fallen erst nach 3 Monaten in die Grundversorgung.
  • Aktuell erhöhen viele Grundversorger ihre Tarife massiv.
  • Vergleichen Sie deshalb Tarife von Alternativanbietern und schließen Sie einen neuen Tarif mit Preisgarantie ab. 
 

Was ist die Strom Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist die Energiebelieferung mit Strom zu einem Standard-Tarif, sodass jeder Haushalt in Deutschland automatisch mit Strom versorgt wird. Wenn Sie beispielsweise in eine neue Wohnung ziehen, werden Sie normalerweise vom Grundversorger des neuen Wohnorts mit Strom beliefert. Dabei gibt es folgende Ausnahmen:

  • Sie haben selbst den Vertrag mit Ihrem alten Stromanbieter auf Ihren neuen Wohnort übertragen.
  • Es existiert bereits ein Stromvertrag für Ihren neuen Zähler.
     

Wer ist mein Strom Grundversorger?

Ihren Strom-Grundversorger können Sie ganz einfach herausfinden:
 
  • Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch in den Stromvergleichsrechner ein.
  • Klicken Sie auf "vergleichen".
  • Über dem ersten Gastarif sehen Sie den Punkt "Vergleichstarif" – hier ist automatisch der Grundversorger für den angegebenen Wohnort ausgewählt.

Die Grundversorger der 100 größten Städten Deutschlands finden Sie im Städtevergleich.

Der Grundversorger ist immer das Energieunternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die Mehrzahl an Haushaltskunden versorgt (nach Energiewirtschaftsgesetz § 36 Abs. 1 S. 1 EnWG).

Bin ich in der Grundversorgung?

Sobald Sie an Ihrem Wohnort zum ersten Mal Energie verbrauchen, werden Sie automatisch für die Grundversorgung zu einem Standardtarif angemeldet.
 

Tipp beim Neueinzug

Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, notieren Sie sich die Zählernummer von Gas- und Stromzähler und halten Sie am Einzugsdatum alle Zählerstände fest – am besten mit Foto und im Übergabeprotokoll der Wohnung.

Sie benötigen diese Informationen für:

  • Ihren Grundversorger: So kann dieser nachvollziehen, ab wann Sie Energie verbraucht haben und eine korrekte Abrechnung erstellen.
  • Ihren neuen Energieanbieter: Um aus der teuren Grundversorgung herauszukommen, machen Sie am besten einen Energievergleich und wechseln zu einem günstigen Energieanbieter. Dieser benötigt Ihre Daten für einen Vertragsabschluss.

Wie Grundversorger kündigen?

Sie können den Vertrag bei Ihrem Grundversorger mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich kündigen. Vorlagen zur Kündigung und Informationen, wie Sie fristgerecht kündigen können, finden Sie auf Stromanbieter kündigen.

Was ist die Ersatzversorgung?

Unter Ersatzversorgung versteht man die gesetzlich verankerte Notversorgung mit Energie. Diese besteht maximal drei Monate und wird vom Grundversorger übernommen. Ihr Anspruch auf Ersatzversorgung ist gesetzlich garantiert, sodass es nicht zu Versorgungsunterbrechungen kommen kann – Sie müssen also nicht mit einem Blackout rechnen.

Ihr Ersatzversorger teilt Ihnen schriftlich den Zeitraum der Ersatzversorgung mit. Für die Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist – Sie können jederzeit einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen.

Aktuelle Änderungen innerhalb der Ersatzversorgung

Verbraucher, die aktuell in die Ersatzversorgung fallen, müssen mit hohen Preisen rechnen und werden erst nach drei Monaten in den günstigeren Grundversorgungstarif aufgenommen.

Grundversorger können ihre Preise in der Ersatzversorgung zukünftig an den aktuellen Börsenpreisen ausrichten. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ersatzversorgungstarife jeweils zum ersten und 15. eines Monats neu zu ermittelt und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. So ist es für Grundversorger möglich, höhere Beschaffungskosten direkt an ihre Kunden weiterzugeben. Damit für den Verbraucher erkenntlich ist, ob zusätzliche Beschaffungskosten in ihre Rechnung eingeflossen sind, müssen diese gesondert ausgewiesen werden. 

In der Ersatzversorgung gelandet? Das sollten Sie beachten:

  1. Aktuelle Zählerstände notieren: Falls Sie bei plötzlichem Ausfall Ihres alten Anbieters in die Ersatzversorgung rutschen, notieren Sie sich zunächst den aktuellen Zählerstand und übermitteln Sie diesen an den Grundversorger. So können Abschläge besser eingeschätzt werden und Sie vermeiden ggf. unnötig hohe Verbrauchswerte.
  2. Nachfragen: Fragen Sie bei dem Grundversorger nach, ob Sie nicht schon früher aus dem Ersatzversorgungstarif in die günstigere Grundversorgung wechseln können.
  3. Tarife bei Alternativanbietern vergleichen: Trotz der aktuellen Energiekrise kann sich ein Vergleich mit Alternativanbietern lohnen. Vergleichen Sie deshalb die Strompreise in unserem CHECK24 Stromvergleich.

Wann befinde ich mich in der Ersatzversorgung?

Wenn Sie zum Beispiel Ihren Energieanbieter wechseln und es zu Verzögerungen bei der Vertragsumstellung kommt, springt im Zeitraum zwischen beiden Verträgen der Ersatzversorger ein. Damit es nicht dazu kommt ist es wichtig, beim Stromanbieterwechsel fristgerecht zu kündigen. Infos dazu finden Sie unter Stromanbieter fristgerecht kündigen. Auch für den Fall, dass Ihr Anbieter Insolvenz anmeldet und seine Energiebelieferung einstellt, fallen Sie automatisch in die Ersatzversorgung.

Aus der Grundversorgung zu einem günstigen Stromanbieter wechseln

Um aus der Grundversorgung zu einem günstigeren Tarif zu wechseln, müssen Sie nur Ihre Postleitzahl und Ihren Stromverbrauch im Jahr in den Vergleichsrechner eingeben. Wenn Sie Ihren Verbrauch nicht kennen, können Sie einfach auf die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt klicken und den jeweiligen Schätzwert verwenden. Aufgrund der extrem dynamischen Situation am Strommarkt kalkulieren viele Stromanbieter die Tarife neu. Grundversorgungstarife können vorübergehend attraktive Konditionen bieten, sich aber aufgrund der fehlenden Preisgarantie jederzeit ändern. Sie können den Grundversorgungstarif mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und später wechseln, wenn sich der Markt beruhigt hat.


Energieexpertin Michelle Kleinschmidt
Michelle Kleinschmidt
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 19.12.2022

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