Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Sie möchten den Energieanbieter kündigen und sich einen neuen Energietarif suchen, sind aber nicht ganz sicher, was Sie beachten müssen? Hier erfahren Sie mehr zu Kündigungsfristen, zum optimalen Wechselzeitpunkt und wie Sie einen neuen Energieanbieter finden.
In diesen Fällen sollten Sie selbst kündigen:
a) Wenn die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags in weniger als 4 Wochen abläuft.
b) Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung oder eines Umzugs Gebrauch machen.
In diesem Beispiel hat ein Kunde im März 2020 einen Energievertrag abgeschlossen, der eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vorschreibt. Die Frist für die Kündigung hängt vom Lieferbeginn des Vertrags ab:
Fristgerecht Energieanbieter kündigen: | |
---|---|
Lieferbeginn des alten Vertrags (Mindestvertragsdauer: 1 Jahr; Kündigungsfrist: 6 Wochen) |
10. März 2022 |
Ende der Mindestvertragsdauer: | 09. März 2023 |
Ende der Kündigungsfrist (Ende der Mindestvertragsdauer minus 6 Wochen) |
26. Januar 2023 |
Mit CHECK24 fristgerecht wechseln: (mind. 4 Wochen vor Ende der Kündigungsfrist) |
bis zum 29. Dezember 2023 |
Lieferbeginn des neuen Vertrags: (am Folgetag nach Ende der Mindestvertragsdauer) |
10. März 2023 |
Für einen bequemen Wechsel wechselt der Kunde in diesem Beispiel bis zum 26. Januar 2023 mit CHECK24 den Energieanbieter. Als gewünschten Lieferbeginn gibt er den 10. März 2023 an. CHECK24 kümmert sich um den Rest. Sollten Sie es nicht schaffen, vier Wochen vor Ende der Kündigungsfrist Energieanbieter zu wechseln, müssen Sie nach dem Wechsel beim alten Anbieter selbst kündigen.
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