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Energiepreise Strom- & Gaspreisbremse starten: Was Verbraucher*innen jetzt wissen müssen
| mkl
Zum Start der Strom- und Gaspreisbremse gehen derzeit in deutschen Haushalten die Info-Schreiben ein, in denen die Energieanbieter ihre Kund*innen über die Preisbremsen und die reduzierten Monatsabschläge informieren. Dieses Info-Schreiben sollten Verbraucher*innen gut lesen und überprüfen.
Verbraucher*innen sollten das Info-Schreiben zur Preisbremse aufmerksam lesen.
Haben Sie bereits eine Nachricht von Ihrem Energieanbieter zu den Preisbremsen erhalten? Am 01.03.2023 starten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme. Von diesen profitieren Verbraucher*innen, wenn sie über 40 ct/kWh für Strom, über 12 ct/kWh für Gas oder über 9,5 ct/kWh für Fernwärme bezahlen. In diesem Fall müssen Energieanbieter ihre Kund*innen über die Auswirkungen der Preisbremse informieren.
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Wie funktioniert die Preisbremse?
Für 80% Ihres Vorjahresverbrauchs bezahlen Verbraucher*innen ab jetzt höchstens die oben genannten kWh-Preise. Nur für jede Kilowattstunde, die mehr verbraucht wird, muss der vertraglich vereinbarte höhere Arbeitspreis bezahlt werden. Für Verbraucher*innen lohnt sich Energiesparen lohnt also auch mit Preisbremse.
Worauf müssen Verbraucher*innen im Info-Schreiben achten?
Entscheidend für den Rabatt der Preisbremse ist der Jahresverbrauch. Dieser muss im Info-Schreiben genannt werden und sollte unbedingt stimmen, damit der Rabatt korrekt ausfällt.
Noch kein Info-Schreiben erhalten?
In diesem Fall sollten Verbraucher*innen bei ihrem Energieanbieter nachfragen. Es besteht jedoch kein Grund zur Sorge, da sich viele Anbieter verspäten. Auch wenn Verbraucher*innen noch kein Info-Schreiben erhalten haben oder dieses erst nach dem 01.03.2023 bekommen, steht ihnen der Rabatt dennoch zu – auch rückwirkend für Januar und Februar.
+++ Alle aktuellen Informationen zur Strompreisbremse und Gaspreisbremse +++
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Wie funktioniert die Preisbremse?
Für 80% Ihres Vorjahresverbrauchs bezahlen Verbraucher*innen ab jetzt höchstens die oben genannten kWh-Preise. Nur für jede Kilowattstunde, die mehr verbraucht wird, muss der vertraglich vereinbarte höhere Arbeitspreis bezahlt werden. Für Verbraucher*innen lohnt sich Energiesparen lohnt also auch mit Preisbremse.
Worauf müssen Verbraucher*innen im Info-Schreiben achten?
Entscheidend für den Rabatt der Preisbremse ist der Jahresverbrauch. Dieser muss im Info-Schreiben genannt werden und sollte unbedingt stimmen, damit der Rabatt korrekt ausfällt.
Noch kein Info-Schreiben erhalten?
In diesem Fall sollten Verbraucher*innen bei ihrem Energieanbieter nachfragen. Es besteht jedoch kein Grund zur Sorge, da sich viele Anbieter verspäten. Auch wenn Verbraucher*innen noch kein Info-Schreiben erhalten haben oder dieses erst nach dem 01.03.2023 bekommen, steht ihnen der Rabatt dennoch zu – auch rückwirkend für Januar und Februar.
+++ Alle aktuellen Informationen zur Strompreisbremse und Gaspreisbremse +++
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